Erlebnisbericht Eintragung Hängerkupplung


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roljef



Schrauber
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Erlebnisbericht Eintragung Hängerkupplung, 25.05.2009 18:18


Nur mal zur allgemeinen Unterhaltung!
Heute habe ich an meiner Fourgonette eine Westfalia-Hängerkupplung eintragen lassen.

- Station 1: TÜV
Keine Eintragung, weil der TÜV-Ingenieur und ich uns nicht einig geworden sind, ob "darf nicht unterschreiten" = "muss überschreiten" bedeutet.

- Station 2: DEKRA-Ingenieur # 1
Es ist keine Eintragung von Hängerkupplungen mehr nötig/möglich.

- Station 3: DEKRA-Ingenieur # 2
Es ist eine Eintragung nötig. Nur Hängerkupplungen mit der E-Kennzeichnung brauchen keine Eintragung.

Ich habe dann darauf bestanden, dass die Hängerkupplung eingetragen wird, weil ich keine Lust habe diese Diskussionen bei der nächsten HU oder Verkehrskontrolle wieder zu führen.

Im Nachhinein eigentlich ein ganz unterhaltsamer Nachmittag.

Aussedem: In einem anderen Forums-Thema suche ich aktuell noch eine Hängerkupplung für meinen zweiten R4. Freu mich jetzt schon auf das "Eintragschaos"!

Gruß
Jogi

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