Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme
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gerdohnepferd


Edelschrauber 401 Beiträge
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Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 13.01.2013 18:53
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Hallo ich habe mal ne Frage, vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit. Was kostet ein Vollgutachten/ Wiederzulassung, wennn es keinen Fahrzeugbrief mehr gibt und das Fahrzeug schon seit 10 Jahren oder so abgemeldet ist. Danke Gerd |
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true67


R4-Fahrer 73 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 13.01.2013 19:44
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ich glaube 125€ zuzügl. Abgasuntersuchung wenn nach 1969. Hjalmar
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T.Pucci


Edelschrauber 295 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 13.01.2013 19:46
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Hallo Gerd, was es genau kostet weiß ich nicht. Wichtig ist aber, dass Du Dir die Daten Deines Wagens besorgst und diese zur Abnahme mitbringst. Das spart dem Prüfer Zeit beim Suchen und wird deshalb günstiger. Viel Erfolg Thomas
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schatzischnecke


Schrauber 123 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 13.01.2013 23:00
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Moin, ich hatte das Thema mit meinem Wohnei. Am einfachsten ist es, wenn du eine Kopie eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines vom gleichen Modell beim TÜV vorlegst. Dann braucht der Prüfer die Daten nur "abschreiben". Mit Sicherheit kann dir hier aus dem Forum eine Kopie mailen. Dann ist das alles völlig undramatisch und kostet nicht viel mehr als der reguläre TÜV. Komplizierter wird es mit der Zulassung. Wenn du nicht beweisen kannst, dass es dein Fahrzeug ist, brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. ( Nicht, dass das Fahrzeug irgendwo als gestohlen gemeldet ist ) und musst diesbezüglich evtl. eine eidestattliche Versicherung abgeben. Blabla.... Papiere verlegt, verloren. Ich musste 6 Wochen auf die Freigabe warten. Das nur so am Rande ;o)Gruß, Anke |
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gerdohnepferd


Edelschrauber 401 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 11:12
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Hallo danke für eure schnellen Antworten. Dann ist das Ganze ja nicht ganz so dramatisch. Bei mir geht es um einen 82 er (habe ich anhand des Typenschildes und Oldieclub-Viersen herausgefunden DANKE) TL mit 850ccm Limo. Wenn jemand gerade so einen fährt oder besitzt währe ich dankbar für ne Kopie des Breifes/Scheins. Aber das mit der eidesstatlichen Bescheinigung muss ich dann wohl noch beantragen, da ich den Wagen vor 3 Jahren von einem Jäger gekauft habe und leider keinen Kaufvertrag gemacht habe. Jung und unerfahren eben . Aber wenn das auch kein großes Problem ist sondern nur Zeit kostet... finde ich das ok. Bis der Wagen wieder auf der Straße ist vergeht bestimmt noch einiges an Zeit. Danke euch Gerd |
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r4thomas

Profischrauber 919 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 13:28
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Hallo Gerd, die Vollabnahme ist das kleinere Problem. Je nach Zulassungstelle kannst Du dort aber auf größere Probleme stoßen. Es gibt Beamte, die auch mit eidesstattlicher Erklärung ein Fahrzeug ohne Papiere nicht wieder zulassen. Es kann ja gestohlen sein und würde so nachträglich legitimiert. Auch eine polizeiliche Bescheinigung, dass das Fahrzeug mit der entsprechenden FG-Nummer nicht als gestohlen gemeldet sei, hat bei mir nichts genützt. Und Du selbst kannst Dir nicht gut eine eidesstattliche Versicherung geben, dass DU schon mal der Halter warst. Du kannst zwar Deine Papiere verloren haben, aber ein pingelinger Bamter wird Dich auffordern, bei Deiner damaligen Versicherung einen Nachweis anzufordern, oder ähnlich! Du brauchst also eine e.V. von einer anderen Person (dann ist das schon nicht mehr so ganz blabla), die noch dazu begründen muß, warum auf ihren Namen das Fahrzeug nicht mehr im Zentralrechner steht. Das Ganze ist durchaus schwieriger, als es sich auf Anhieb anhört. Gut möglich, dass der Beamte am Nachbartisch das Ganze sehr viel lockerer sieht, zumal Du ja keinen Porsche von 1953 anmelden willst. Mach Dich vorher schlau und frag in einem Oldtimerclub in Deinem Zulassungsbezirk nach, welche Erfahrungen da vorhanden sind. Das kann helfen. Gruß, thomas |
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T.Pucci


Edelschrauber 295 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 17:30
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oder kauf das Fahrzeug offiziell von einem Freund ab, und macht einen Kaufvertrag........
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gerdohnepferd


Edelschrauber 401 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 18:48
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wenn das auch geht, ist das ja die idealste Lösung . Schön einfach und wenig Papierkram )) Danke |
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schatzischnecke


Schrauber 123 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 20:20
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das wäre zu einfach ^^ Ein Kaufvertrag ohne Papiere ist ebenfalls in der "Beweispflicht". Dann hat der Verkäufer die Last und muss die Papiere als verloren melden. Um diesem Quark aus dem Wege zu gehen, gehe einfach zu einem Notar deines Vertrauens und gebe eine Erklärung zu den verlorenen Papieren ab. Die notarielle Beglaubigung kostete mich EUR 30,--. Jedoch würde ich vorab einmal mit dem Jäger/Verkäufer sprechen. Nicht, dass es dann irgendwann widersprüchliche Aussagen gibt. Das wäre dann dumm gelaufen. Gruß, Anke |
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gerdohnepferd


Edelschrauber 401 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 20:52
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Hallo der alte Jäger (ca. 70) ist mit dem kleinen 20 Jahre durch den Forst ohne Zulassung gefahren und glaubt, dass ich den zerlegt habe. Der wollte den eh verschrotten. Deswegen hatte ich auch das Thema aufgemacht, um zu erfahren, was das kostet und sich lohnt, weil die Kiste doch schon arg hin ist. Aber das klingt ja alles noch recht überschaubar und ich werde den kleinen eh erst mal grob zerlegen Chassi/Karosserie um zu sehen, wo überall schon Väterchen Rost war. Also ich werde erst mal zur Polizei gehen und nach dem Fahrzeug fragen. Aber da er ja schon seit über 20 Jahren ausser Betrieb ist, droht da wohl kaum etwas. Der Jäger war übrigens Arzt und ein Patienten (KFz-Meister) hat ihm den R4 wohl damals geschenkt. Die Behandlung war wohl sehr effektiv  also noch nen schönen abend )) |
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Hardy Woodcutter

Edelschrauber 251 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 21:11
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Helft mir, wenn ich in meiner jugendlichen Naivität falsch liege. Aber die FahrzeugIdentifikationsNummer gibt es ja gerade deshalb, das man Fahrzeuge anhand dieser Nummer identifizieren kann. Alle Umschreibungen, Abmeldungen, Verschrottungen etc werden beim Kraftfahrtbundesamt gelistet. Ebenso alle FINs von Fahrzeugen, die geklaut wurden. Deshalb fragt die Zulassungsstelle dies ja auch ab. Meines Erachtens sind es zwei paar Schuhe: Die Vollabnahme beim TÜV das eine (hat bei meinem niederländischen R4 um die 150 EUR gekostet, weil ich gleich noch eine andere Reifengröße habe miteintragen lassen, als im niederländischen Schein stand. Den TÜV Prüfer, der in den seltensten Fä#llen ein Beamter sein dürfte, interessiert sich einen Dreck für die Besitzverhältnisse. Danach kommt die Zulassungsstelle, und die interessiert sich schon dafür, wem das Auto gehört. Oder vielmehr, sie überprüfen durch eine Abfrag beim KBA, ob das Fahrzeug, das angemeldet werden soll, dort als gestohlen gemeldet ist. Wenn das der Fall ist, könnte man Probleme bekommen. Andererseits entscheidet die Zulassungsstelle nicht über privatrechtliche Dinge (§12 Abs. 6), also nicht über die Eigentumsverhältnisse. Wenn ich mal davon ausgehe, dass es nicht als gestohlen gemeldet ist (was man vermutlich auch selbst abfargen kann: http://www.kba.de/cln_033/nn_124582/DE/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr__node.html?__nnn=true) dann solte der Anmeldung eigentlich nur noch etwas Zeit und Geld entgegenstehen. Wer die eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Psapiere abzugeben hat, ist der letzte Besitzer, und zwar derjenige, der die Papiere zu letzt besessen hatte und dem sie verloren gegangen sind. (Das stimmt zwar nicht immer ganz genau, ist aber mal der einfachste Fall. Über andere Fälle hat es offensichtlich schon eine Menge juristische Auseinandersetzungen gegeben.) Kann man alles in der Fahrzeugzulassungsverordnung §12 Abs. 4 nachlesen, das Problem hatte ich letztens. Mein uneinsichtiger Zulasser ließ sich allein durch die Frage, ob ich ihm mal die Zulassungsverordnung vorlesen darf, schnell wieder auf den rechten Weg bringen. Die hatte ich mir aber auch nach einem vorhergehenden Telefonat, in dem er mir erklärte, was alles auf keinen Fall geht, im Netz herunter geladen. Wenn du schon einen Kaufvertrag mit einem Kumpel machst, dann muss da zumindest drin stehen, dass du Papiere und alle notwendigen Bescheinigungen bekommen hast. Meiner Ansicht nach solltest du aber keinen Kaufvertrag mit einem Kumpel machen, sondern frisch und frei zur Zulassungsstelle wandern und sagen, dass du die Papiere verloren hast. Dann kann, muss aber nicht, der zuständige Zulasser von dir eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Papiere verlangen. Die Zulassung kann er dir aber nicht verweigern. Es kann nur etwas länger dauern, weil er alle Abfragen schriftlich beim KBA stellt, um das abheften und ganz sicher gehen zu können. Das Prozedere steht auch in §12 der Zulassungsverordnung. Lass dich deswegen nicht ins Bockshorn jagen. Alsao schön erst zum TÜV, denn ohne TÜV keine Zulassung. Evtl kannst du schon mal bei der Zulassungsstelle fragen, ob sie in der Zwischenzeit schon mal deine Verlusterklärung bearbeiten wollen. Viele Grüße Hardy |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 21:46
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Denk dran, dass auf die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung bis zu drei Jahre Gefängnis stehen. In der Praxis dürfte es zwar in so einem Fall vermutlich eher auf eine Geldstrafe hinauslaufen, aber trotzdem: Wenn du versicherst, dass du die Papiere verloren hast, dann muss das auch so gewesen sein. Viele Grüße, Wolfgang
Geändert von Wolen am 14.Jan.2013 21:51 |
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schatzischnecke


Schrauber 123 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 14.01.2013 21:55
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Wolfgang hat Recht. Genau das meine ich damit : Vorher den Jäger fragen......... |
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gerdohnepferd


Edelschrauber 401 Beiträge
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RE: Wiederzulassung, Brief weg, Vollabnahme, 16.01.2013 12:27
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Hallo das mit dem Treffen des Jägers wird etwas schwierig, da ich ja keinen Vertrag habe, und somit auch keine Adresse . Ich habe ihn bei seiner Jagdhütte/Haus im 30 km entfernten Dorf getroffen und da ist er ja nicht immer anzutreffen. Ich werde erst mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, was sich so ergibt. Danke euch  Hoffentlich ist das Wetter bei euch so schön wie hier ) |
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