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rombus

R4-Novize 1 Beiträge
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Katalysator für R4, 28.01.2013 14:50
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Habe gehört man könne R4 bis Baujahr 89 noch mit Kat ausrüsten. Ist das richtig? Was brauche ich dazu (Mot.Nr o.ä)? Nimmt die Leistung des Motors ggf.ab? Wo finde ich Werkstätten die mir einen Kat einbauen. Benötige generell Beratung/Hinweise. Im Voraus schon mal dankeschön! |
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elch101


Profischrauber 1677 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 28.01.2013 15:29
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Du brauchst das hier: http://www.franzose.de/de/Renault/R4/Auspuffanlage/ANR82400/ Gibt‘s auch für den kleinen Motor. Zu beachten ist: LKW bekommen die grüne Plakette nicht problemlos, da gibt‘s zulassungstechnischen Ärger bei der Umschlüsselung. Der Kat passt an alle Modelle mit Schalldämpfer hinten. Bei Schalldämpfer im Radhaus vorne muß der komplette Auspuss ausgewechselt/umgebaut werden. Die Verarbeitungsqualität ist eher bescheiden, aber funktionieren tun die Dinger anstandslos, kein Leistungsverlust (es sei denn, mann hatte vorher mehr als 34 PS). Einbauen kann man das in rund zwei Stunden, wenn sich die alten Auspuffteile lösen lassen. Du kannst also der Werkstatt vorarbeiten, indem Du den Auspuff schonmal demontierst, ggf. erforderliche Neuteile besorgst, und zur Fahrt zur Werkstatt so halb lose zusammensteckst. Einbauen kann das jede freie Werkstatt. |
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r4thomas

Profischrauber 919 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 28.01.2013 19:17
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Ich kann das bestätigen, was der Elch schreibt: Einbau des Kat ist keine Hexerei. Bei meinem Kat war das Schwanenrohr (aus dem Radhaus runter unter den Wagenboden) nicht optimal gebogen, das brachte noch einen kleinen Deu, und eines der Kabel im Motorraum war etwas knapp bemessen, aber alles zu schaffen. Die erforderliche Abgasuntersuchung solltest Du bei einer Werkstatt Deines Vertrauens machen lassen (das kann auch die Einbauwerkstatt sein), denn das prüfbare Abgasverhalten Deines R4 ist nachher nicht anders als ohne Kat: Wer auf einen pingeligen Prüfer stößt, kriegt die AU nur mit Glück und Haareraufen. Die konkrete Kat-Abgasleistung wird aber bei der AU gar nicht gemessen, sondern nur die Einhaltung der Standards, und da schwankt unser kleiner Freund ja schon mal etwas... Steuerlich ist der Kat beim 1100er Motor 200 Euro im Jahr wert. Viele Grüße, thomas |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 29.01.2013 18:46
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Wo wir schon mal bei dem Thema sind (das hier ja auch schon diskutiert wurde): Kann man den Kat eigentlich auch wieder austragen lassen, wenn er zum Beispiel kaputtgehen sollte? Oder muss ein Auto, bei dem einmal ein Kat nachgerüstet wurde, ab dann immer einen haben? Viele Grüße, Wolfgang
Geändert von Wolen am 29.Jan.2013 18:46 |
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R4F6 Alpine


Profischrauber 2055 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 29.01.2013 19:23
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So ist es, eine Verschlechterung der Schadstoffklasse ist ohne dubiose Klimmzüge nicht zulässig. Also einmal Kat, immer Kat. |
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elch101


Profischrauber 1677 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 29.01.2013 19:25
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Eine sehr theoretische Überlegung, aber möglich - das Austragen. Dein Fahrzeug muß Abgaswerte in Bezug zum Datum der Erstzulassung einhalten, mehr nicht. |
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Mr.quattreel


R4-Novize 31 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 29.01.2013 19:41
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Früher war das auch möglich, "elch101", leider heutzutage nicht mehr! Einmal Kat immer Kat! "R4F6Alpine" hat leider Recht! Auch für eine H-Zulassung kann man den Kat nicht austragen. Wenn es also nicht mehr weit ist bis zur magischen 30, dann lieber warten. Steuerlich ist die G-Kat Lösung aber etwas günstiger und man kann sogar eine Saisonzulassung machen.. |
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YvonneBerlin

R4-Fahrer 93 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 29.01.2013 19:42
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Hallo! Info aus dem MB W123-Forum: http://www.w123-forum.net/phorum/read.php?1,1418137,1418137#msg-1418137 quote: ... wieder 2 Jahre um und der TÜV gab uns ohne nennenswerte Themen die Verlängerung! Die Abdeckung des Pluspols fehlt als einziger Mangel. Grüsse aus dem Hauptwrack Pkoll By the way, der Sachverständige von der Prüfstelle ist meiner Bitte gefolgt den G-Kat wieder auszutragen. Begründung: Rückrüstung in den Originalzustand. Die Zone kann mir mit dem H schon sehr lange nichts mehr anhaben!  unquote Immer vorher mit den Graukitteln reden. Manche sehen das so, manche anders. Das gilt auch für Gasanlagen und H-Kennzeichen: mein Prüfer sagt: zeitgenössischer Umbau, lass es machen und ich trage das ein. No prob! Grüsse aus Berlin Hans-Walther |
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R4F6 Alpine


Profischrauber 2055 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 29.01.2013 21:01
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Hallo Hans-Walther Du hast völlig Recht, immer erst mit den Graukitteln sprechen. Hier kommt aber noch dazu daß ein R4 mit 850 oder 1100 cm³ mit Kat in den Steuern etwas günstiger ist als ein H-Kennzeichen mit pauschal 192€ Bei einem z.B. 123er mit >2 Litern Hubraum sieht das schon anders aus  Und, soweit mir bekannt, sind Oldtimer mit H-Kennzeichen bisher nur geduldet in der "Umweltzone", das könnte sich u.U. noch ändern. Es war ja mal die Rede von Fahrtenbuch und Kilometerbeschränkung. Die grüne Plakette gilt jedenfalls bundesweit ohne Einschränkung auch bei gewerblichem Einsatz. Gruß an Yvonne Ecki |
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WinfriedB

Profischrauber 1319 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 29.01.2013 21:59
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Stimmt nicht ganz, für Oldtimer mit H-Kennzeichen bzw. 07er Kennzeichen gibt es eine ausdrückliche Ausnahmeregelung von der Plakettenpflicht. Bei bundesweit ca. 270000 Oldtimern dürfte es auch schwerfallen, zu begründen, warum durch Ausschluß dieser i.allg. eher wenig benutzten Fahrzeuge aus Umweltzonen ein Beitrag zur Feinstaubreduzierung geleistet werden könnte. Steuerlich lohnt sich das H-Kennzeichen schon deutlich unter 2l Hubraum. Ich hab mit meinem Passat mit 1,6l nach der G-Kat-Umrüstung 270EUR Steuern bezahlt und konnte das durch H-Zulassung nochmals reduzieren. Allerdings sollte man den Aufwand, einen Wagen so herzurichten, daß er ein Gutachten nach §23 StVZO bekommt, nicht unterschätzen, da ist einiges mehr erforderlich als für die HU erforderlich. Bis ich da die Steuerersparnis durch die Oldtimer-Zulassung wieder drin hab, müßte der Wagen noch das eine oder andere Jahrzehnt gefahren werden. Und der Wagen darf auch nicht zerbastelt sein. Auch bei Wagen mit größerem Hubraum als R4 durfte daher die Kat-Nachrüstung insgesamt kostengünstiger sein als die Oldtimer-Zulassung. Ich hatte damals keine Wahl, da mein Standort bereits seit 2008 in einer Umweltzone liegt. Es gibt oder gab übrigens noch eine Regelung, die besagt, daß bei Einführung einer Umweltzone dort zugelassene Autos,die in max. 2 Jahren als Oldtimer zugelassen werden könnten, auch keine Plakette brauchten. Dafür war mein Wagen seinerzeit aber noch etwas zu jung. |
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R4F6 Alpine


Profischrauber 2055 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 29.01.2013 23:02
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WinfriedB:
Stimmt nicht ganz, für Oldtimer mit H-Kennzeichen bzw. 07er Kennzeichen gibt es eine ausdrückliche Ausnahmeregelung von der Plakettenpflicht.
Von wem, und auch bundesweit ? Besonders fürs H möchte ich das jetzt gerne mal wissen ! |
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WinfriedB

Profischrauber 1319 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 30.01.2013 08:09
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Die Ausnahmeregelung beruht auf einem Bundesratsbeschluß und gilt bundesweit. Den Wortlaut dieser Regelung konnte ich nirgendwo finden, aber etliche Pressemeldungen darüber: http://www.mgcc.de/der-club/umweltzone/264-bundesrat-beschlie-ausnahmen-fldtimer-in-fahrverbotszonen.html Den Hinweis auf diese Ausnahmeregelung findet man auch auf sämtlichen Umweltzonen-Infoseiten der einzelnen Städte und Regionen. Übrigens siehts damit in anderen Ländern anders aus, ich habe gelesen, daß der Pariser Bürgermeister ein Fahrverbot für alle über 17 Jahre alten Autos verhängen will. Damit dürfte ich mit meinem nachgerüsteten Passat (Schadstoffklasse Euro2) nicht mehr rein, aber 17 Jahre alte Dieselstinker schon. Nicht ganz unproblematisch dürfte es mit im Ausland nach dortigen Regeln (die sind innerhalb der EU aber weitgehend einheitlich) zugelassenen Oldtimern sein, in Frankreich z.B. gibt es keine besonderen Kennzeichen für Oldtimer (wenn man davon absieht, daß man auf Wunsch ein Nummernschild im alten Stil, weiße Schrift auf schwarzem Grund, bekommen kann). Daher findet sich auf http://www.hondayoungtimer.de/t1599f26-Auslaendischer-Oldtimer-in-Deutscher-Umweltzone.html der Hinweis: "Eine Kopie der nationale Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen."
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Ausnahmeregelung für Oldtimer |
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WinfriedB

Profischrauber 1319 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 30.01.2013 09:00
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Jetzt ist es amtlich: "Mit der zum 08.12.2007 in Kraft getretenen "Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" sind alle Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) mit H-Kennzeichen nach §9 Abs. 1 oder rotem 07-er Kennzeichen §17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von den ab 01.01.2008 in Kraft tretenden Fahrverboten in Umweltzonen generell ausgenommen."
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http://www.vda.de/de/verband/fachabteilungen/historisches/infos/h-kennzeichen_umweltzonen.html |
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ThiloH


R4-Fahrer 51 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 30.01.2013 10:52
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Hallo an alle, kann mir jemand sagen, ob es die Regelung gibt, daß PKW die in einem Jahr Oldtimer werden, keine Plakette für die Umweltzone benötigen. Ich wohne in Köln in der Umweltzone und der R4 hat Erstzulassung 15.02.1984 Danke |
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WinfriedB

Profischrauber 1319 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 30.01.2013 11:29
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Also bei Einführung der Umweltzone anno 2008 an meinem Standort gabs sowas. Bei den aktuellen Infos meiner Stadtverwaltung ist aber keine Rede mehr davon. Auch bei den Infos der Stadt Köln ist das nicht mehr aufgeführt. Ich vermute, daß diese Ausnahmeregelung nur kurze Zeit nach Einführung der Plakettenpflicht gegolten hat. Näheres kann dir aber sicher die Zulassungsbehörde bzw. das Umweltamt sagen. Zu beachten ist allerdings, daß für die Erlangung des H-Kennzeichens nicht nur das Alter des Kfz eine Rolle spielt, sondern auch dessen Erhaltungs- und Originalzustand. Ob dies auch schon bei der "Anwartschaft" (soweit sie überhaupt noch besteht) eine Rolle spielt, weiß ich nicht.
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Umweltzone Köln - Fahrzeuge ohne Plakettenpflicht |
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R4F6 Alpine


Profischrauber 2055 Beiträge
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RE: Katalysator für R4, 30.01.2013 18:25
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So, ich habe gerade mit dem a.a.Sachverständigen meines geringsten Misstrauens gesprochen. Ihr habt Recht. Wenn das Fahrzeug eine ABE oder EBE ohne Kat hat kann dieser Nachgerüstete auch wieder ausgetragen werden, natürlich mit den bekannten Folgen ( Umweltplakette weg, Steuer höher ). |
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