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Rainer2

R4-Novize 21 Beiträge
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Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 16:24
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Ich war heute mit meinem spanischen R4F6 Fasa beim TÜV. Beanstandet wurd der Nachweis des Abgasverhaltens (70/220/EWG) und der Nachweis des Abgasverhaltens UMA. Hat damit jemand im Forum Erfahrung und wo bekomme ich diese Nachweise her? Wenn ich das Auto als 4-Sitzer zulassen will, muß ich hinten Sicherheitsgurte einbauen und eine Arretierung für den klappbaren Beifahrersitz einbauen. |
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r4thomas

Profischrauber 919 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 17:00
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Hallo, was die Abgaswerte angeht, kann ich Dir nicht weiterhelfen. Eigentlich müsste der TÜV-Mann, wenn er willig wäre, die Schlüsselnummer für einen deutschen F6 finden können und den spanischen danach prüfen können. Der Beifahrersitz des F6 hat normalerweise einen doppelten Klappmechanismus: 1. Lehne runter, 2. Sitz mit Lehne nach vorne in den Fußraum. Beides arretiert im Neuzustand. Wenn die Lehne wackelt oder nicht arretiert, brauchst Du vermutlich einen neuen Sitz. Wenn der ganze Sitz beweglich ist und nicht arretiert, ist vermutlich der Haken an der Sitzbefestigung weg oder der Widerhalt am Chassis weg. Das musst Du mal rausfinden und Dich wieder melden. Komplette Sitzschienen für einen F6-Beifahrersitz habe ich glaube ich noch. Für die Sicherheitsgurte hinten brauchst Du insgesamt 6 Schraubpunkte. Die wesentlichen sind die hinten oben am Ende der langen Fenster. Wenn da nix ist (kein M10 Feingewinde), kannst Du alles vergessen. Dann bedankst Du Dich bei den spanischen Besonderheiten und fährst zu zweit in Deinem schönen Auto. Guckst Du nach und sagst, was Du findest, danach kommen die anderen Details. Viele Grüße, thomas |
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Rainer2

R4-Novize 21 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 17:29
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Der Prüfer hat in der "ficha tecnica" gefunden, daß die Leistung 28kw beträgt, also abweichend von der dt. Leistung. Beim normalen spanischen R4 ist sie auch mit 28kw angegeben. Gibt es da wirklich einen Unterschied? http://elautomovilenespana.blogspot.com/2010/06/renault-4-v.html In diesem Link ist die Leistung auch mit 28KW angegeben, jedoch sagen sie, daß der Motor dieselbe Leistung hat wie der französische R4 GTL.
Geändert von Rainer2 am 25.Nov.2014 17:46 |
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Lorraine57

R4-Novize
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 19:01
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Sicherheitsgurte http://www.reno4er.de/tdm_2007-1.htm |
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Rainer2

R4-Novize 21 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 20:23
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oder dort: http://www.stevens-wesel.de/zubehoer5.htm |
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Pedroambiente


R4-Fahrer 65 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 20:52
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Hallo Rainer, das kommt jetzt auch auf mich zu, bin in Deutschland mit meinem Spanischem F6 und will den auch hier zulassen, habe gerade schon mal nach den hinteren Gurtbefestigungen geguckt, da ist nix mit Gewinden, hast du schon eine Lösung dafür gefunden oder einen Plan B? Grüße aus dem Allgäu |
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sprowi


Profischrauber 2605 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 21:32
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Gurte hinten sind ja erst ab gewissen Baujahren Pflicht gewesen, (siehe Links) und sicherlich nicht so einfach zum nachrüsten wie sich der Graukittel es vorstellt. So mal Änderungen wiederum ein Sachgutachten, der von Dir gemachten Arbeit notwendig machen müsste. RE: Gurtbefestigung ?
Cordialement Alois |
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Pedroambiente


R4-Fahrer 65 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 22:09
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so, ich habe jetzt viel über das Thema gelesen und mir auch Gedanken gemacht, also Gurte für hinten scheint man wohl zu bekommen und diese zu befestigen scheint wohl auch möglich zu sein, aber wie sieht es denn mit der Sicherheit bei dieser Rücksitzbank ohne Kopfstützen aus, da möchte ich nicht hinten angeschnallt bei einem Auffahrunfall sitzen, oder hat schon mal einer eine ordentliche Rücksitzbank mit Kopfstützen gesehen? Sieht so aus das mein F6 ein zweisitzer mit2 Frontsitzen aus nem twingo wird |
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Rainer2

R4-Novize 21 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 25.11.2014 23:18
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Die Rücksitzbank ist für mich nicht so wichtig, da das Auto als Zweisitzer genutzt wird, aber Bohrungen oder Gewinde sind nicht vorhanden. Auch ist das Auto als Fünfsitzer zugelassen, aber das geht hier ja garnicht. In einer Acadiane Mixta habe ich die Gurte für die Rücksitzbank nachgerüstet, aber das Auto ist in Frankreich zugelassen. Oben und unten eine Stahlplatte in den Seitenkästen eingeschweißt und vom 2CV den Bügel für die Gurtpeitschen montiert. |
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WinfriedB

Profischrauber 1319 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 26.11.2014 07:36
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Sicherheitsgurte hinten waren hierzulande ab 1978 (Erstzulassung) vorgeschrieben. Wenn dein Wagen in einem EU-Land VOR 1978 zugelassen wurde, müssen hinten keine Gurte rein. Ich glaube auch nicht, daß der TÜV selbstgebastelte Befestigungen akzeptieren würde. Sind immerhin sicherheitsrelevante Teile. Die Arretierung am Beifahrersitz fehlt nicht, sondern ist - wie schon beschrieben - außer Funktion. Die Lehne war bei den Klappsitzen immer einrastbar. |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: Fahrzeugprüfung gem.§21 StVZO, 26.11.2014 16:44
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Wenn ihr Sicherheitsgurte für den F6 bestellt, fragt am besten vorher nach der Länge. Ich hatte mal welche gekauft, bei denen explizit F6 angegeben war, und sie waren zu kurz: Man konnte die Gurte zwar montieren, aber sie waren dann so eng, dass unmöglich noch jemand auf der Rückbank sitzen konnte. Ich habe dann ein bisschen rumgesucht und bei Ebay neue Gurte gefunden. Die sind auch nicht gerade üppig lang, aber es reicht für einen normalgewichtigen Erwachsenen. Was die Kopfstützen angeht: Ich verwende Universal-Kopfstützen, die über die Rückenlehne gesteckt werden. Ich hoffe, die sind einigermaßen sicher. Viele Grüße Wolfgang
Geändert von Wolen am 26.Nov.2014 16:47 |
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