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Nachricht |
mr.twang

R4-Novize 2 Beiträge
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R4 aus Spanien, 15.03.2015 12:54
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Hallo und Gruß, bin gerade neu im Forum...... kann mir jemand in etwa sagen, was eine HU §21 eines R4 aus dem EU Ausland...( Frankreich / Spanien ) kostet und worauf man achten muss. |
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r4jogger

R4-Fahrer 52 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 16.03.2015 09:49
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Hallo, ich habe vor 3 Monaten meinen aus Frankreich importierten F6 zugelassen. Die Untersuchung beim TÜV nach $21 hat 150,61 € gekostet (ohne AU) und beinhaltet die normale Hauptuntersuchung zur Verkehrstüchtigkeit. Die Prüfung hat sich in nichts unterschieden von der einer ganz normalen Hauptuntersuchung. Hilfreich ist der ausländische Brief, den ich hatte, es geht wohl auch ohne. Der Prüfer meinte, R4 hätten sie in ihrer Datenbank. Viele Grüße Raimund |
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Walter_D


Schrauber 248 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 16.03.2015 11:15
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Moin, ich habe meinen 68er R4 (keine Fougonette) im Dezember 2013 aus Frankreich importiert. Der TÜV in Bremen war erstaunt, dass kein Rost vorhanden war. Die Typisierung war schwierig, weil dieser Typ nicht gleich gefunden wurde. Nach 1/4 Stunde wqar das Problem behoben, der Wagen konnte zugelassen werden. Kosten etwa 190 €; hab dann auch gleich die H-Abnahme machen lassen und für die VErsicherung das Classic-Gutachten. LG Walter |
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cbi-ac


Edelschrauber 425 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 16.03.2015 23:15
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Hi ! Bei einem Fahrzeug aus dem Ausland bedarf es neben der normalen HU einer Vollabnahme. Dabei werden alle Daten des Fahrzeugs erfasst, damit die Zulassungsbehörde einen deutschen Brief erstellen kann. Ich habe vergangene Woche in Aachen 185 € für die Vollabnahme plus H-Abnahme bezahlt. Das deckt sich ungefähr mit dem Preis von Walter in Bremen. Zu beachten ist, dass diese Abnahme ggf. bis zu 1 1/2 -2 Stunden dauern kann und der TÜV es nicht unbedingt gerne sieht, wenn du so knapp vor Toresschluß kommst. Am besten ist einen Termin machen, denn es muß ein geeigneter Ingenieur vom TÜV anwesend sein, da die anderen eine Vollabnahme nicht machen dürfen. Wichtig für die Zulassung ist, dass Du neben den üblichen Unterlagen (TÜV- Berichte, EVB-Nummern, Pass etc.) die Kaufrechnung im Original mitbringen mußt. Ohne diese kann keine Zulassung erfolgen. Viel Erfolg Ralf |
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mr.twang

R4-Novize 2 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 18.03.2015 15:01
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Vielen Dank für die Infos........das hilft mir schon sehr weiter.....was sollte ich noch beim Kauf ( Spanien ) beachten, welche Papiere müssen vorhanden sein etc..... was brauche ich für Kennzeichen um den wagen zu überführen ??? Schönen dank schon mal im voraus Dirk :O) |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 18.03.2015 15:32
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Die Frage "Wie bekomme ich einen R4 aus Spanien nach Deutschland?" haben wir vor ein paar Jahren ausführlich diskutiert, schau mal hier. Kurz gefasst war das Ergebnis, dass es für jemanden mit Wohnsitz in Deutschland nahezu unmöglich ist, einen R4 auf eigenen Rädern von Spanien nach Deutschland zu überführen - vor allem wegen der bürokratischen Schwierigkeiten. Ich wüsste ja gerne, ob sich daran inzwischen etwas geändert hat. Viele Grüße Wolfgang |
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cbi-ac


Edelschrauber 425 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 19.03.2015 19:22
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Na na ganz so schlimm ist es auch nicht... Jedenfalls vor dem 1.4.2015, da ändert sich dann einiges. Bis dahin könnte man mit dem sogenannten Überführungskennzeichen das Fahrzeug auf eigenen Rädern abholen. Dazu bedarf es einer EVB-Nummer der Versicherung und am Besten einer Kopie der Papiere des zu überführenden Fahrzeugs, in jedem Fall benötigt man die Fahrgestellnummer. Achtung das Kennzeichen hat nur 5 Tage Gültigkeit. Ab 1.4. benötigt man die ORIGINALPAPIERE für das Überführungskennzeichen und (hier bin ich mir im Moment nicht ganz sicher) es gilt nur noch national. Die Beste Art der Überführung ist auf dem Hänger. Wichtig ist den Original Kaufvertrag bei scih führen, der wird auch für die Zulassung benötigt. Viele Grüße Ralf |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 20.03.2015 00:37
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Aber woher bekommst du das Überführungskennzeichen? Nach dem, was hier immer so geschrieben wurde, bin ich davon ausgegangen, in Spanien gibt‘s sowas nicht. Viele Grüße Wolfgang |
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cbi-ac


Edelschrauber 425 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 20.03.2015 21:09
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Das gibt‘s beim Strassenverkehrsamt in Deutschland... und wie gesagt ist nur 5 Tage gültig... |
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Lorraine57

R4-Novize
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RE: R4 aus Spanien, 21.03.2015 01:20
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siehe auch http://www.ausfuhrversicherungen.com/kurzzeitkennzeichen.html |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 21.03.2015 01:33
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Das scheint aber neu zu sein, oder? Wenn es (wie es auf der Webseite heißt) "Kurzzeitversicherungen mit grüner internationaler Versicherungskarte" gibt, bedeutet das ja wohl, dass ich mir so ein Kennzeichen in Deutschland besorgen und damit ins Ausland fahren kann, um ein Fahrzeug (das ich sinnvollerweise schon zuvor gekauft habe) nach Deutschland zu holen. Wenn‘s stimmt: Coole Sache. Viele Grüße Wolfgang
Geändert von Wolen am 21.Mar.2015 1:35 |
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WinfriedB

Profischrauber 1319 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 21.03.2015 06:56
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as mit der EU-Gültigkeit bezieht sich wohl nur auf den Fall, wenn ein Kfz in D ein Kurzzeitkennzeichen erteilt bekommt und ins Ausland überführt wird. Das Kennzeichen mit nach Spanien zu nehmen, geht wohl eher nicht. "Kann ich mit meinem Kurzzeitkennzeichen vom Ausland nach Deutschland reisen? Wenn Sie das Kennzeichen aus Deutschland holen und erst im Ausland an ein Fahrzeug anbringen, ist das eine Fernzulassung. Diese ist strafbar und fällt unter das Hoheitsrecht." https://shop.versicherung-kurzzeitkennzeichen.com/haeufige-fragen#KZK_Deutschland |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 21.03.2015 13:35
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Also wohl doch alles beim Alten. Schade. Wobei die Angelegenheit nicht ganz so einfach zu sein scheint. Schaut euch mal dieses Gerichtsurteil an, da ist jemand bei so einer Geschichte freigesprochen worden: http://herkar.de/verkehrsrecht/archivverkehrsrecht/keine-strafbarkeit-1.php Ich kann aber nicht sagen, ob man aus dem Urteil eine allgemeingültige Aussage ableiten kann. Die Begründung erscheint mir allerdings recht schlüssig. Aber um mal ganz beim Praktischen zu bleiben: Hat irgendwer Erfahrungen damit, was passiert, wenn man (mit einem dort gekauften Fahrzeug) mit deutschem Kurzzeitkennzeichen in Spanien oder in Frankreich angehalten wird? Viele Grüße Wolfgang
Geändert von Wolen am 21.Mar.2015 14:07 |
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Grzmblfxx


Schrauber 142 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 21.03.2015 14:18
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Was wäre mit folgendem Szenario: Jemand kauft ein Auto in zB Spanien und irgendwer bringt es auf dem Hänger nach Deutschland. Da kaufe ich es und lasse es mit einem Kurzzeitkennzeichen zu und Reise zB nach Spanien um den ersten Verkäufer zu besuchen. eigentlich legal, oder? |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: R4 aus Spanien, 21.03.2015 14:22
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Nö, weil du das Kurzzeitkennzeichen nur für Test- und Überführungsfahrten benutzen darfst. Den Verkäufer zu besuchen dürfte nicht dazugehören. Wenn du natürlich den Wagen - der schon in Deutschland gewesen ist - zurückgeben willst, weil er nicht deinen Vorstellungen entspricht, wäre das wohl etwas anderes.  Aber, wenn man bei einer Verkehrskontrolle so eine Geschichte erzählt, sollte man sie wohl auch belegen können. Ich könnte mir vorstellen, dass die sonst recht ungemütlich werden. Viele Grüße Wolfgang
Geändert von Wolen am 21.Mar.2015 14:25 |
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