Unfall
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renomis

R4-Novize 32 Beiträge
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Unfall, 12.10.2015 11:51
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Vor 3 Wochen bin ich mit meinem geliebten Alltags - F4 in einen Unfall geraten. Mein Hintermann hat mich auf den Vordermann geschoben. (Das ganze ist genau 3 Stunden nach der erfolgreichen TÜV Prüfung passiert!!!) Die gegnerische Versicherung hat sich viel Zeit gelassen - und jetzt habe ich vom Gutachter folgenden Bericht: Reparturkosten 4.100,- Wiederbeschaffungswert 1.700,- Restwert 388,- Im Anbetracht meiner hohen technischen Investitionen (überholter Motor, Fahrwerk,Bremsen, Auspuff, A-Wellen, Kühler, Heizung, 123-Verteiler, Mike Sanders und und und...) kommt mir das lächerlich wenig vor. An was ich bisher gespart habe, ist die Optik. Man könnte auch sagen, ich habe den Wagen im Fahren Aufgebaut, die Lackierung für zum Schluss aufgehoben. Man sagte mir, ich habe das Recht einen zweiten Gutachter hinzuzuziehen - stimmt das? Habt Ihr Erfahrung ob das was bringt? LG Heinrich |
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Walter_D


Schrauber 248 Beiträge
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RE: Unfall, 12.10.2015 12:30
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Hallo Heinrich, das ist ja dumm gelaufen, tut mir leid! Man hat natürlich das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen - ich würde auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen, denn dann weiß die Versichrerung gleich, das man es ernst meint. Ich habe bei einem unverschuldeten Unfall mit einem älteren Golf Cabrio mit einem eigenen Gutachter (staatlich vereidigter Sachverstäniger) sehr gute Erfahrungen gemacht, allerdings hat die Sache trotz Anwalt dann auch ein halbes Jahr gedauert, bis alles abgewickelt war. Viel Erfolg, Gruß Walter |
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VolkerF4

R4-Novize
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RE: Unfall, 12.10.2015 19:02
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Ein Wiederbeschaffungswert von 1700 Euro ist absurd. Wo gibt es einen im Zustand 3 für so wenig Geld? Ich würde das sofort an den Anwalt übergeben. |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: Unfall, 12.10.2015 21:46
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Ärgerliche Sache! Bei Neuwagen zahlen die Versicherungen relativ unproblematisch hohe Summen für Schäden, die oft gar nicht so groß sind, und bei einem liebevoll restaurierten alten Auto muss man kämpfen. Schon ganz schön ungerecht. Das Hauptproblem scheint ja oft zu sein, dass Gutachter den Wert von alten Fahrzeugen zu niedrig ansetzen. Da muss es doch eine Möglichkeit geben, dem aus dem Weg zu gehen. Am besten gleich immer ein Wertgutachten machen lassen? Aber das ist ja auch doof, wenn an einem Wagen immer wieder gearbeitet wird, dann dokumentiert es ja nur einen Zwischenstand. Gibt es vielleicht (Zusatz-)Versicherungen, wo man die Reparatur versichern lassen kann, unabhängig vom Wiederbeschaffungswert? Viele Grüße Wolfgang
Geändert von Wolen am 12.Oct.2015 21:49 |
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cbi-ac


Edelschrauber 425 Beiträge
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RE: Unfall, 12.10.2015 23:43
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Hallo Heinrich ! Ich würde mir in der Tat auch einen Rechtsanwalt als Beistand holen, allerdings würde ich noch kein eigenes Gutachten erstellen lassen. Bekanntlich wollen die Versicherungen natürlich erst mal nicht oder nur wenig zahlen. Du solltest Dir überlegen, inwieweit Du den Wert des Fahrzeugs selber beschreiben kannst, etwa Kaufpreis, Belege über Investitionen etc.. Bilder, Beschreibungen auch von Dritten um den Zustand einigermaßen zu definieren. Auch ist das Auto ja nicht aus der Welt und Du kannst nachweisen, was Du bereits restauriert hast. Selbst ohne Belege, würde ein neutraler Sachverständiger das bewerten können. Dann sollte der RA gegen das Gutachten der Versicherung Widerspruch einlegen, ggf. einen höheren Preis als Entschädigung fordern. Sollte die Versicherung nicht zustimmen oder eine andere akzeptable Einigung erzielt werden, wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen, in dem sicherlich ein Gegengutachten gefordert wird. Üblicherweise einigen sich dabei beide Parteien auf einen Gutachter, der sich optimaler Weise auch mit Oldtimern auskennt, möglicherwiese sich schon durch Gutachten einen Namen gemacht hat. Würdest Du vorab einen Gutachter beauftragen, so würde der von der Gegenseite genau so wenig anerkannt, wie Du den von der Gegenseite anerkennen willst. Hast Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung ? Dann sollte die erste Tat des RA die dortige Anfrage sein, ob sie das Verfahren übernehmen. Liebe Grüße und viel Glück Ralf |
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r4cabrio


Profischrauber 569 Beiträge
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RE: Unfall, 13.10.2015 07:48
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Moin Heinrich, moin Männers, Du hast Dir aber lange Zeit gelassen, bis Du das hier geschrieben hast. Aber ich kann Dich ebenfalls nur ermuntern, egal ob Rechtsschutz-Versicherung oder nicht: Gib die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich hatte vor Jahren einen Unfall mit meiner Alpine (ein Peugeot war auf das parkende Auto draufgefahren), da half auch nur Hartnäckigkeit - irgendwann rief einer von der Versicherung an und hat mir ein "Friedensangebot" gemacht. Es war allerdings ein etwas "älterer" Herr, der einen Narren an den Kisten gefressen hatte und richtig glücklich war, als ich ihm Bilder geschickt hatte. Aber mit so viel Verständnis kann man nicht rechnen. Lass Dir vom Anwalt die richtigen Ratschläge geben, er kann Dir auch sagen, ob ein weiteres Gutachten sinnvoll ist. Viel Erfolg, lass es uns erfahren, wie es weitergeht. Viele Grüße Ansgar |
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R4F6 Alpine


Profischrauber 2055 Beiträge
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RE: Unfall, 13.10.2015 20:22
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Ohne den F4 gesehen zu haben meine ich auch dass der Wiederbeschaffungswert viel zu niedrig ist, da würde ich noch mal nachhaken. 450542.forumromanum.com/member/forum/forum.php?q=r4f4_kombi_seitenteil_links-r4&action=ubb_show&entryid=1115055560&mainid=1115055560&threadid=4&USER=user_450542 Bei dem Unfall war es jedenfalls deutlich sehr viel mehr, allerdings auch Dank des damaligen Angebots auf dem Markt, es gab in Deutschland nur einen einzigen F4 mit Scheiben in einem ähnlichen Zustand und der sollte 10k€ kosten. Daran hat sich der Gutachter dann orientiert.  |
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massivsnob

Schrauber 206 Beiträge
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RE: Unfall, 13.10.2015 22:09
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Ich war lange Jahre Anwalt u. rate Dir, kein gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen. Du sagst nichts über das Fahrzeugalter, das jedoch ein ganz wesentlicher Faktor für die Feststellung des Wiederbeschaffungswerts ist, ebenso wie der äußere Zustand des Wagens, der, wie Du einräumst, offenbar nicht so berauschend ist (der "Verkehr", auf dessen mutmaßliches Kaufinteresse der Gutachter abstellen muss, fährt nun mal nicht gern mit einem verbeulten Auto durch die Gegend) . Die technischen Investitionen schlagen nur zu Buche, wenn sie werterhöhend sind, dazu zählen in den seltesten Fällen Aufwendungen, die nur der Verkehrs- u. der Betriebsicherheit dienen (lägen die nicht vor, müsste das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden u. hätte allenfalls noch Schrottwert). Ein LiebhaberInteresse, die Juristen sprechen vom "Affektionswert", spielt bei der Wertermittlung leider keine Rolle. Was ein SV Gutachten kostet, brauche ich Dir nicht zu sagen; dasselbe gilt fü die Anwaltskosten. Bei 2 wiederstreiitenden SV Gutachten hat der Richter keine ander Wahl, als einen 3. SV zu beauftragen. Wenn Du Glück hast, lieget dessen Wert vielleicht 500 € über dem, was der erste (immerhin auch ein vereidigter SV) festgestellt hat u. wenn Dein Anwalt mehr verlangt hat (was er allein schon deshalb tun wir, weil sich seine Gebühren nach dem Streitwert richten), musst Du einen Teil der Verfahrenskosten selbst tragen. Das Ganze lohnt sich nur, wenn Du rechtsschutzversichert bist, denn sonst fressen Dich die Anwalts- u. Gerichtskosten auf. Grüße massivsnob |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: Unfall, 13.10.2015 23:11
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Macht es denn Sinn, nach so einem Unfall gleich selbst einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen? Damit die gegnerische Versicherung nicht ihren schickt und dann möglicherweise eine zu niedrig erscheinende Wertschätzung im Raum steht? Viele Grüße Wolfgang |
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Hardy Woodcutter

Edelschrauber 251 Beiträge
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RE: Unfall, 15.10.2015 10:29
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Da ich vor nicht allzu langer Zeit mit meinem Hauptauto einen Unfall hatte, meine ich folgendes zu wissen: Im Grunde ist es vollkommen egal, wieviele Gutachten man selbst oder der Unfallgegner in Auftrag gibt. Wichtig ist im Zweifel das vom Gericht bestellte Gutachten. Da kommt man dran, wenn man gerichtlich ein Beweissicherungsverfahren einleitet, in dem dann das Gutachten erstellt wird. Dafür musst du natürlich viel Geld bezahlen, was du möglicherweise nicht zurück bekommst. Man muss also das Kosten-Nutzen Risiko abschätzen. Dafür wäre dann der Rechtsanwalt gut. Da du ja nicht der Unfallverursacher bist, kannst du ruhig einen Anwalt mit der Vertretung deiner Ansprüche beauftragen. Der wird dann auch noch vom Unfallgegner getragen werden müssen. Auch ohne Rechtschutzversicherung. Es müsste schon ganz unglücklich laufen, wenn der nicht noch ein paar Euro rausschlagen kann. In meinem Fall wäre der Streit vermutlich auch um etwa 1500 EUR gegangen, die ich evtl mehr hätte bekommen können, bei einem Wiederbeschaffungswert, der laut ADAC bei 14.000 -14.500 EUR lag und vom Gutachter auf 12.500 EUR geschätzt wurde. Mit dem Problem, dass mein Auto in D so extrem selten war, dass ich den vermutlich mit viel Glück irgendwo in der Schweiz gekriegt hätte, dann aber sicher nicht für 12500 EUR. Ich denke, dass die Gutachter des Unfallgegners das wohlwissend etwas niedriger schätzen und sich die Versicherung dann mit dem Rechtsanwalt auf eine etwas höhere Entschädigung einigt, so dass alle zufrieden sind. Das Beweissicherungsverfahren hätte mich übrigens ca 1500 EUR gekostet. Hardy |
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Mike/H


Schrauber 146 Beiträge
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RE: Unfall, 15.10.2015 15:49
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Hallo Leute, bei den vielen Unfällen die es in der R4 Szene zur Zeit gibt, denkt bitte an mich wenn ihr euer Unfallauto schlachtet. Ich benötige immer noch ein linkes vorderes Radhaus! Güsse Mike |
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massivsnob

Schrauber 206 Beiträge
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RE: Unfall, 15.10.2015 16:46
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Dem Gericht ist sicher "egal" wie viele Gutachten der Geschädigte in Auftrag gibt. Fraglich ist jedoch schon, ob Du die Kosten eines einzigen Privatgutachtens erstattet bekommst. Wenn Dein SV annähernd zum selbenErgebnis wie der von der Versicherung beauftragte kommt, besteht die Gefahr dass der Richter entscheidet, dass Dein GA überflüssig war u. Du auf dessen Kosten sitzenbleibst. Der Richter hat mangels eigenen Sachverrstands nur zu prüfen, ob das GA der Versicherung Denkfehler enthält oder gegen die anerkannten Regeln der Kunst verstößt.Enthält das GA des Versicherungs-SV derartige Fehler nicht, kann Dir der Richter vorwerfen, mit der Einschaltung eines privaten GA gegen die gesetzlich verankerte Schadensgringhaltungspflicht verstoßen zu haben (gegen die verstößt Du mit Sicherheit, wenn Du noch andere GA einholst). Der Richter ist in seiner Entscheidung völlig frei und bei dem Streitwert bleibst Du auf jeden Fall unter der Berufungsgrenze, d.h., bei dem Richter ist Schluss! Man muss auch immer mit der Faulheit der Richter rechnen. Als erstes wollen Sie Dich zum Vergleich prügeln, weil die Protokollierung eines Vergleichs für sie weit weniger aufwendig ist, als ein Urteil zu schreiben. Sperrst Du Dich hiergegen,verdienst Du Dir bei dem Richter nicht nur einen Pokal für beliebtheit, sondern da er keine weitere Instanz zu fürchten hat, wird er das dünnste Brett bohren, das er finden kann. Dass Du vor Gericht immer "Recht" bekommst, ist ein Kinderglaube. Im Zweifel bekommst Du nur ein Urteil. Gruß massivsnob massivsnob |
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renomis

R4-Novize 32 Beiträge
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RE: Unfall, 16.10.2015 09:11
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Danke für die rege Anteilnahme. Ich habe erst mal den Druck rausgenommen und mir ein Winterauto zugelegt. Die Wiederinstandsetzung mache ich nach Zeit/Lust/Geld und Temperatur. Den Rechtsweg habe ich (vorerst) nicht eingeschlagen. Die Versicherung arbeitet mit Hinhaltetaktik - mein Ton wird rauher. LG Heinrich |
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