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R4Det

R4-Novize
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R 4 mitTwingo Schiebedach, 22.11.2016 16:14
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Hallo, weiß jemand wie man ein Twingo Schiebedach eintragen lassen kann beim Tüv |
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garten_joe



Profischrauber 710 Beiträge
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RE: R 4 mitTwingo Schiebedach, 22.11.2016 17:23
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Hallo Det. Eigentlich wurde im Forum schon einmal alles beschrieben über das Twigo Dach. Meine Erfahrung zeigt, das es den Prüfer überhaupt nicht interessiert das ein Faltdach eingebaut ist. Da es ja etwas ähnliches so zu kaufen gab und er so genau die Unterschiede nicht kennt, denkt er es ist ab Werk so. Mich hat mal ein Prüfer nach dem OBD Stecker gefragt. Daran erkennt man wie gut oder schlecht sich jüngere Prüfer auskennen. Also ich habe es nicht eintragen lassen und bin gespannt ob es nächstes Jahr bei der H-Abnahme auffällt. Viele Grüße aus Speyer von Detlev
Ein Renault ohne Rost ist eine Fälschung!!!! Lieber 4Rad statt AllRad 
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RenaultFASA


Profischrauber 1561 Beiträge
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RE: R 4 mitTwingo Schiebedach, 23.11.2016 13:16
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Hallo! Ganz einfach: - Termin geben lassen und hinfahren
- Prüfen lassen und den Prüfer darauf hinweisen, daß die Karosserie kein tragendes Teil ist und
- eintragen lassen
Wie bereits oben erwähnt: evtl. Verlust des H-Kennzeichens. Dürfte aber ab Bj. 1983 kein Problem sein.  Es geht nichts über Rohrstoßstangen!
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: R 4 mitTwingo Schiebedach, 23.11.2016 13:28
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Na ja... um bei einem 1983er R4 ein Twingo-Faltdach durchgehen zu lassen, braucht es aber schon ein Stück guten Willens auf Seiten des Gutachters. Wenn ich das richtig im Kopf habe, muss für ein H-Kennzeichen der Umbau entweder nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre des Autolebens erfolgt sein oder aber er muss typisch und zeitgenössisch sein. Der Twingo ist ja erst im Jahr 1993 herausgekommen. Könnt ihr euch wirklich vorstellen, dass es damals üblich gewesen sein könnte, aus nagelneuen Twingos die Faltdächer rauszuschneiden und sie in R4s einzubauen?  Viele Grüße Wolfgang
Geändert von Wolen am 23.Nov.2016 13:29 |
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RenaultFASA


Profischrauber 1561 Beiträge
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RE: R 4 mitTwingo Schiebedach, 23.11.2016 14:40
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An sich hast Du recht. Oder der Umbau muß 20 Jahre alt sein (z.B. mein Pick-up) Aber dann dürfte man gar kein Twingo-Dach im R4 der 4. Serie einbauen, denn damals war das Original-Faltdach (77 00 704 648) noch bestellbar. Wirklich, alles Ermessenssache des Prüfers! MrG, RF PS: Es gab 1993 bestimmt auch Unfall-Twingos  Es geht nichts über Rohrstoßstangen!
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: R 4 mitTwingo Schiebedach, 23.11.2016 14:52
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Seien wir froh darum, dass es diesen Ermessensspielraum gibt. Da haben sicher schon viele von profitiert. Viele Grüße Wolfgang
Geändert von Wolen am 23.Nov.2016 14:52 |
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garten_joe



Profischrauber 710 Beiträge
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RE: R 4 mitTwingo Schiebedach, 23.11.2016 17:34
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Hallo. Wie kann man denn sein H-Attribut verlieren? Mit meiner roten Nummer habe ich ja den Vorteil nicht mehr zur HU zu müssen. Somit kann der Zustand ja nicht mehr begutachtet werden. Viele Grüße aus Speyer von Detlev
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Geändert von garten_joe am 23.Nov.2016 17:39 |
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Wolen


Profischrauber 1226 Beiträge
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RE: R 4 mitTwingo Schiebedach, 23.11.2016 21:28
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Ich denke mal, bei der roten 07er-Nummer vertraut man dir, dass du dich korrekt verhältst. Daher ja wohl auch das Führungszeugnis.  Ein normales H-Kennzeichen kann man meines Wissens theoretisch bei jeder HU verlieren. Wenn zum Beispiel auf einmal nachträglich ein Twingo-Faltdach eingebaut wurde. Ich vermute allerdings, dass das in der Regel ohne Folgen bleiben dürfte. Viele Grüße Wolfgang |
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