Servus, bei mir musste der TÜV bestätigen, dass die Fahrgestellnummer, die im Original-Kfz Brief aufgelistet ist, mit der, die im R4 eingeschlagen ist übereinstimmt. Dann konnte ich mit der Rückgabe des Originalscheins, dem Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle den R4 mit einer erforderlichen Tageszulassung zur TÜVvorführung, den §21 beim TÜV erledigen. Mit den Papieren vom TÜV dann zur Zulassungsstelle, neue Kennzeichen....... Der Rest ist bekannt. Viel Geduld und Zeit! Alles wird gut werden. Gruß Peter |