Odyssee bei Zulassung eines ausländischen R4 ohne Originalpapiere


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Erwin Lindemann



Schrauber
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Odyssee bei Zulassung eines ausländischen R4 ohne Originalpapiere, 16.07.2019 02:12


Inspiriert durch die Oldtimer-Markt Titelgeschichte zum 50-jährigem Jubiläum des R4, fand ich 2011, auf der Suche nach einem Exemplar im Gewerbelook, einen spanischen R4F4 in Norddeutschland. Der kleine geschlossene Kasten mit dem ‘großen‘ Motor und der Sand Mallorcas statt des hiesigen Rosts sprachen für ihn.

Er war noch zugelassen in Palma de Mallorca, von wo er auf eigener Achse angereist war und ich hätte die originalen ‘PM-xxxxx‘-Kennzeichen auch gerne mitgenommen, aber die Verkäuferin brauchte sowohl die Kennzeichen wie auch die originalen Papiere zur Abmeldung in Palma und so nahm ich den R4 mit Kaufvertrag und lediglich einer Kopie der Zulassung.

2012 bekam der R4 eine Vollabnahme beim TÜV, wofür die Kopie der span. Zulassung ausreichte, wurde dann aber NICHT angemeldet.

Anfang 2019 ging ich mit meiner inzwischen über 6 Jahre alten Vollabnahme zur hiesigen Zulassungsstelle und erkundigte mich, was ich denn nun zur Zulassung genau bräuchte. Dort erklärte man mir, daß die alte Vollabnahme noch verwendbar sei und ich lediglich eine aktuelle HU benötige. Das eigentliche Problem sei aber ganz etwas anderes, und zwar daß ich KEINE span. ORIGINALpapiere zum Fahrzeug hätte. Die könnten ja sonstwo oder bei sonstwem seien; eventuell bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt. Auf meine Frage, was ich da machen könne, kam die Antwort: "Verschrotten oder die Verkäuferin finden."

Im Kaufvertrag von 2011 stand ihre Telefonnummer, Anruf 2019 dort: "Kein Anschluß unter dieser Nummer". Per ‘das Örtliche‘ rief ich eine willkürliche Nummer in ihrer Nachbarschaft an und fragte nach Frau B. Ich bekam auch sofort die Auskunft, daß Fr. B. dort nicht mehr wohnt, aber am Wochenende sei jemand in dem Haus; eventuell ihre Söhne; anzutreffen. So fuhr ich auf Verdacht eines Sonntags 70km zu besagtem Haus, las einen anderen Namen und traf niemand an. Die Nachbarin erzählte mir, daß Fr. B. das Haus vor 4 Jahren verkauft hätte und der aktuelle Besitzer nur unter der Woche da sei. Wo Fr. B. hingezogen sei, wisse sie nicht. Ich war schon wieder eingestiegen, da verließ auf der anderen Straßenseite eine Frau gerade ihr Haus. Volltreffer! Sie hatte die neue Adresse und Telefonnummer von Fr. B. im nächsten Dorf.

Dort störte ich zwar auch Fr. B. beim Mittagessen, sie: "Ja??? Sie sammeln für die Feuerwehr?" - Ich: "Nein, Fr. B., ich hoffe, Sie erinnern sich, Sie haben mir vor 7,5 Jahren einen R4 verkauft und ich habe da ein kleines Problem." Fr. B. erinnerte sich grob, wähnte alle ihre alten Unterlagen bei ihrer span. Steuerberatung, ließ sich die Daten der Zulassungsstelle geben und versprach sich zu kümmern.

Am nächsten Vormittag rief Fr. B. mich an. Die Zulassungsstelle verlange von ihr eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Originalpapiere und die müsse sie entweder beim Notar oder direkt bei der Zulassungsstelle (70km entfernt!) abgeben. Notar wolle sie nicht, zu den 70km pro Fahrstrecke sei sie notgedrungen bereit. Den Hinweis, das Ganze doch besser bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung abzuwickeln, nahm sie freudig auf.

Eine Woche später rief Fr. B. mich an und erzählte mir, daß sie auf der Gemeindeverwaltung gewesen sei. Dort hätte ihr eine ihr persönlich bekannte Frau gesagt, daß sie ihr zwar bescheinigen könne, daß sie Fr. B. sei, eine Eidesstattliche Versicherung dürfe sie ihr jedoch nicht abnehmen. Wenig begeistert verließ Fr. B. ihre Gemeindeverwaltung und sagte mir ihr Kommen zu. 2x 70km.

Drei Wochen später rief Fr. B. abermals an und sagte, sie sei da. Wir trafen uns auf der Zulassungstelle; Fr. B. gab die Eidesstattliche Versicherung ab und ich konnte sie mit Mühen davon abhalten, geforderte ca. 60.-€ Kosten dort zu begleichen. Die originalen Papiere wurden nun international ‘aufgeboten‘; für einen alten spanischen 1500.-€-R4.

Knapp 7 Jahre in einer unzugänglichen Garage waren an dem R4 erstaunlich spurlos vorüber gegangen. Die im Jahr 2012 neu montierten Michelin-Reifen hatten noch etwas Restluft gehalten, einen leichten Höhenschlag hatten sie nun dennoch, was man beim Fahren aber nicht spürt. Mit frischem Sprit und neuer Batterie ging es zum TÜV, wo es eine aktuelle HU gab. Der 2012 überholten Bremsanlage hatte die fast 7 Jahre Standzeit augenscheinlich nicht geschadet.

Die LKW-Zulassung mit 66.-€ Steuer pro Jahr, statt 191,38€ Steuer für das H-Kennzeichen, lief dann problemlos. Meine abschließende Frage auf der Zulassungsstelle, ob der ganze Aufriß nun wirklich nötig war, wurde beantwortet mir: "So ganz ist das nicht koscher und eigentlich hätten wir Dir die Karre nicht zulassen dürfen. Hau ab."

Lernerfolg: ORIGINALPAPIERE !




Geändert von Erwin Lindemann am 16.Jul.2019 14:13
r4cabrio



Profischrauber
569 Beiträge

RE: Odyssee bei Zulassung eines ausländischen R4 ohne Originalpapiere, 16.07.2019 07:01


Immerhin, sei froh, dass es endlich gelungen ist! VIel Spaß mit Deinem Kästchen!!

Viele Grüße - und uns allen immer eine knitterfreie Fahrt

Ansgar


Rest-o-Rator


R4-Novize

RE: Odyssee bei Zulassung eines ausländischen R4 ohne Originalpapiere, 16.07.2019 07:42


Erstaunlich, ich habe noch nie Probleme gehabt, irgendeine alte Kiste ganz ohne originale Papiere zuzulassen. Für die Zulassung reichten immer die TÜV-Papieren von der Vollabnahme.

Vermutlich spielt da die Willkür - sorry: der Handlungsspielraum - des betreffenden Sachbearbeiters auf der Zulassungsstelle eine grosse Rolle.


Volker4TL



R4-Fahrer
72 Beiträge

RE: Odyssee bei Zulassung eines ausländischen R4 ohne Originalpapiere, 16.07.2019 08:20


Hallo erstmal. Um zur Verwirrung beizutragen: In der "Parallelgruppe" bei Facebook bin *ich* als "Erwin Lindemann" bekannt, das ist mein Name bei Facebook. ;)

Bei der Zulassung meines R4 aus den Niederlanden lief beim Straßenverkehrsamt alles völlig problemlos ab. Niederländische Fahrzeuge werden da wohl öfter umgemeldet. Ich hatte den "Kentekenbewijs", und als Teil der 1 der Zulassung nur eine Nummer auf einem Zettel. Den Kaufvertrag wollten die gar nicht sehen, andere Straßenverkehrsämter fragen wohl danach.


Wolss



Edelschrauber
480 Beiträge

RE: Odyssee bei Zulassung eines ausländischen R4 ohne Originalpapiere, 16.07.2019 14:54


Ich möchte hier Rest-o-Rator beipflichten.

Gut möglich wäre auch gewesen, die zuständigen Behörden hätten noch eine amtlich beglaubigte Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers der Originalpapiere gefordert.

Bald möchte man mutmaßen, es wäre einfacher und schneller, für so etwas den Wohnsitz in den Zuständigkeitsbereich eines unkomplizierten Verkehsamtes zu verlegen, dort die Zulassung abzuwickeln, und sich dann wieder zurück umzumelden inkl. zugelassenem Fahrzeug.

Es gibt dafür einfach keine einheitliche Regelung in der BRD, die Verkehrsämter können in vielen Bereichen nach eigenem Ermessen verfahren. Dem ist man dann ausgeliefert. Auch rechtlich lässt sich meist nichts machen. Schon krass und bischen riecht es auch nach Banane...


Mr. Easy


R4-Novize

RE: Odyssee bei Zulassung eines ausländischen R4 ohne Originalpapiere, 16.07.2019 17:37


Hallo zusammen,

ich habe auch so meine Erfahrungen mit der Zulassung eines in Frankreich gekauften R4 F6 gemacht. Ich habe bei der Zulassungsstelle ein Datenblatt von Renault Deutschland und ein Schreiben aus dem Internet vorgelegt, das besagt, dass der französische TÜV in Deutschland anerkannt ist. Daraufhin sagte die Dame mit giftiger Stimme "wir sind hier in Bayern". Dann verlangte sie noch eine beglaubigte Übersetzung des Kaufvertrages. Ich habe das Problem gelöst, indem ich mir einen deutschen Kaufvertrag aus dem Internet heruntergeladen und ausgefüllt habe. Anschließend habe ich ihn nach Frankreich zur Unterschrift geschickt und ihn unterschrieben zurück bekommen. Die große TÜV-Abnahme blieb mir aber trotz Datenblatt nicht erspart. Ich wohne halt in Bayern.

Herzliche Grüße aus Franken

Heinrich


Volker4TL



R4-Fahrer
72 Beiträge

RE: Odyssee bei Zulassung eines ausländischen R4 ohne Originalpapiere, 16.07.2019 19:34


Eine Vollabnahme beim TÜV brauchte ich auch, trotz nagelneuer niederländischer APK. Die Erklärung dafür gab man mir beim Straßenverkehrsamt: Wagen ab ich glaube 1999 haben eine COC, also eine europäische Konfomitätserklärung, die in der ganzen EU gilt. Damit reicht der TÜV des Herkunftslandes (zumindest was die Niederlande und Frankreich betrifft. Aber Achtung: In den Niederlanden ist der bei Autos unter 30 Jahren nur für ein Jahr).  Bei älteren Autos reicht das nicht, weil diese Autos nicht unbedingt unseren Vorschriften entsprachen. So waren in Deutschland Gurte hinten seit 1979 vorgeschrieben, seit 1987 die Rückwärtsfahrlampe und seit 1992 sogar die Nebelschlussleuchte. In den Niederlanden oder Frankreich nicht. Also muss man zumindest das nachrüsten. Hinzu kommen Besonderheiten wie die gelben Scheinwerfer bei älteren Franzosen, die man früher auf keinen Fall eingetragen bekommen hat, inzwischen soll das wohl gehen.