| Name |
Nachricht |
UsedomR4

R4-Novize 22 Beiträge
|
EU Fahrzeug und ohne Kopfstützen, 25.11.2019 17:20
|
Hallo Forum. Ich bin ja auf der Suche nach einem R4. Folgende Fragen: Ein R4 Baujahr 1987 in Frankreich gebaut. Hat aktuell italienische Papiere und neuen deutschen TÜV. Bekommt man dieses Auto problemlos in Deutschland zugelassen? Der TÜV hat die fehlenden Kopfstützen nicht bemängelt. Ist das korrekt? Die pauschale Aussage, das alle EU Autos auch in Deutschland zugelassen werden können, stimmt so wohl nicht. Mir wurde von einem PKW aus Belgien berichtet, der nicht in D zugelassen werden konnte. Nach Angabe der FIN war das nicht möglich. |
|
-Werner52-

R4-Novize 6 Beiträge
|
RE: EU Fahrzeug und ohne Kopfstützen, 25.11.2019 17:40
|
Bei meinem R4 F4 BJ. 87 musste der Rückfahrscheinwerfer nachgerüstet werden. |
|
cbi-ac


Edelschrauber 425 Beiträge
|
RE: EU Fahrzeug und ohne Kopfstützen, 25.11.2019 23:46
|
Hallo zusammen ! Wenn ich das richtig sehe, gelten für Oldtimer folgende Daten: - Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01.04.70 /spätestens seit 01.01.74 - Gurte hinten: bei Pkw serienmäßig spätestens ab Erstzulassung 01.05.79 - Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99 - Rückfahrscheinwerfer bei PKW : ab 1. Januar 1987
Viele Grüße Ralf |
|
ttuli

R4-Fahrer 54 Beiträge
|
RE: EU Fahrzeug und ohne Kopfstützen, 26.11.2019 18:32
|
Ich habe mir im September einen Import aus Spanien BJ 1988 gekauft. Er hat weder Rückfahrscheinwerfer noch Gurte hinten und trotzdem neuen TÜV und H-Zulassung bekommen. Viele Grüße ttuli |
|
WMFalko


Schrauber 132 Beiträge
|
RE: EU Fahrzeug und ohne Kopfstützen, 26.11.2019 21:50
|
Hallo, dann haben die sog. Fachleute gepennt. Du solltest hinten keine Personen mitnehmen! Gruß Werner |
|
twinpilot

R4-Fahrer 66 Beiträge
|
RE: EU Fahrzeug und ohne Kopfstützen, 28.11.2019 17:28
|
Hallo, also so ganz vollständig ist das nicht. Habe einen 72er 280CE Italo-Import ohne KS und ohne Gurte. Die Regeln sind: ohne Gurte muß ein Kind hinten sitzen - der Vordersitz ist ohne Gurte tabu. Hat der Wagen vorne Gurte und hinten keine, muß das Kind vorne sitzen. Und wegen den Kopfstützen hatten wir mit nem Alfa 1750GTV Bj 1967 Mitte der 80er Probleme mit dem TÜV - der wurde nicht verlängert, bis der Wagen nachträglich mit Kopfstützen ausgerüstet war ! Grüßle Richie |
|
Volker4TL


R4-Fahrer 72 Beiträge
|
RE: EU Fahrzeug und ohne Kopfstützen, 30.11.2019 07:27
|
In so einem Fall kann man sich natürlich mit dem TÜV streiten und dem Prüfer die passende Verordnung um die Ohren fahren, oder man spart Nerven und Geld und geht zu einer anderen Prüfstelle, anderer TÜV oder GTÜ oder Dekra. Ich hatte im Oktober meinen R4 beim GTÜ vorgeführt wegen H-Kennzeichen (alles Paletti), und vor mir eine Frau hatte an ihrem großen Wagen eine leuchtende Airbag-Warnlampe. Das gab einen Vermerk "kleiner Mangel" und einen Hinweis vom Prüfer, aber die Plakette. Ich war am selben Tag mit meinem Rover 75 in der Werkstatt hier im Ort, dort kam der TÜV-Prüfer, und er hat die Plakette aus dem gleichen Grund nicht erteilt! Das H-Kennzeichen hätte ich beim TÜV für den R4 ebenfalls nicht bekommen, weil die Beifahrertür sehr "französisch" lackiert ist. Also richtige Farbe, aber der Lack ist rissig, wie man sieht wenn man genau davor steht. Das hatte mir der Prüfer schon bei der Vollabnahme gesagt, deswegen bin ich auch gleich zum GTÜ. Verarschen kann ich mich auch alleine, dazu brauche ich en TÜV nicht. |
|