Fg-Nr. in den Scheiben


Name Nachricht
DanBO


R4-Fahrer
92 Beiträge

Fg-Nr. in den Scheiben, 07.04.2020 08:12


Bei meinem 92er TL sind in allen Scheiben die letzten 8 Ziffern der Fahrgestellnummer eingeätzt. War das normalerweise so?


T.Pucci



Edelschrauber
295 Beiträge

RE: Fg-Nr. in den Scheiben, 07.04.2020 10:29


Das war mein es wissens ein von der Versicherung vorgeschriebener Diebstahlschutz

Ein böser Dieb müsste dann so neben der FG# auch alle Scheiben tauschen.

P.S. Falls DU ihn gestohlen hast, ich hätte noch einen Satz neutraler Scheiben

Gruß

Thomas


Ostalbbulli



Schrauber
102 Beiträge

RE: Fg-Nr. in den Scheiben, 07.04.2020 11:49


Das wurde mit Sicherheit nachträglich gemacht und kann bei uns in Deutschland Ärger bereiten. Hier mal was von der Dekra zu dem Thema:

Bei Fahrzeugscheiben handelt es sich um gemäss §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtige Teile. Zu einer Veränderung von Scheiben hat der Gesetzgeber im "Verkehrsblatt" (Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums) klar Stellung bezogen:

VKBL 1993 Nr. 173: §§ 19 Abs. 2,22a, und 40 StVZO; Kennzeichnung von Scheiben als Diebstahlschutz

Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder anderer Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß § 19 Abs. 2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß die nach Art und Größe (maximal 1 000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen.

Ein Abdruck der vom Kraftfahrt-Bundesamt abgegebenen Erklärung ist vom Führer des betreffenden Fahrzeugs mitzuführen und zuständigen Person auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein im Rahmen einer Betriebserlaubnis erfolgt ist.

Die Veränderung der Scheibe ist demzufolge leider unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Grüße von der Ostalb, Robert
Wolen



Profischrauber
1226 Beiträge

RE: Fg-Nr. in den Scheiben, 07.04.2020 12:33


Ist diese Regelung aus technischer Sicht eigentlich sinnvoll? Oder ist das mal wieder ein Beispiel von Überregulierung?

Viele Grüße
Wolfgang


Rest-o-Rator


R4-Novize

RE: Fg-Nr. in den Scheiben, 07.04.2020 13:48


Es war in NL eine zeitlang "in", die Fahrgestellnummer oder das Kennzeichen in alle Scheiben zu ätzen, um das Auto für Diebe weniger attraktiv zu machen. Es gab dafür sogar "do-it-yourself"-kits. Vielleicht war dein Karren ja mal in NL zugelassen...




Geändert von Rest-o-Rator am 7.Apr.2020 13:49
DanBO


R4-Fahrer
92 Beiträge

RE: Fg-Nr. in den Scheiben, 08.04.2020 07:51


Nicht von mir geklaut und nicht aus Holland. Aus erster Hand aus Frankreich.

Ich erinnere mich, dass so etwas auch in Deutschland in den 89er (?) Jahren mal propagiert wurde.


boxerpauli



Profischrauber
971 Beiträge

RE: Fg-Nr. in den Scheiben, 08.04.2020 11:29


Der Robert von der Ostalb hat vollkommen Recht. Das Verfahren mit dem Ätzen der Scheiben war in den 90er Jahren aber als zusätzlicher Diebstahlschutz weit verbreitet. Wir haben das in unserer Markenwerkstatt hunderte Male verbaut. In den Unterlagen für das Ätzen der Scheiben war eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers enthalten, die zusammen mit der Werkstattrechnung gültig wurde. Ein Verkauf der Sets zur Selbstmontage war nicht zugelassen und eine Eintagung in die Fahrzeugpapiere war nicht erforderlich.

Die ganze Geschichte wurde mit Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Wegfahrsperre überflüssig und es gab keinen Markt mehr für das Produkt. Zudem wurde dieser Effekt dadurch verstärkt, dass die Scheibendichtungen sehr schnell durch Klebeverfahren abgelöst wurden, womit ein Scheibentausch immens teuer wurde.

Mir ist kein Fall bekannt, der zu einer Beanstandung geführt hätte und bei uns hat die DEKRA 5 Tage in der Woche die Fahrzeugüberprüfungen und damals auch als Monopolist in den neuen Bundesländern die Eintragung technischer Änderungen vorgenommen...

Paul aus dem Chiemgau