Salü! Vor einem Monat beim TÜV: Zitat Er: "Weiße Blinker vorne sind unzulässigI" Ich: "Ich weiß, aber es gibt keine Scheinwerfer mit integriertem Standlicht mehr. Ich kann sie ja abklemmen, da ich orangefarbene Seitenblinker habe und das Fahrzeug noch keine 4m Länge besitzt." Er: "Keine Ahnung!" Ich: "so steht‘s in der StVZO!" Er: "Montier doch ein orangefarbenes Binrchen" Ich: " 2-Faden-Birnchen in orange? Sowas gibt es?" Er: "Oder montier doch orangefarbene Kappen!" Ich: "Dann habe ich orangefarbenes Standlicht und das ist verboten!" Er: "Keine Ahnung" Resultat: frisch getüvt mit orangefarbenen Blinker und Standlicht (Kappe gewechselt) ! Die gelben Scheinwerfer wurden nicht beanstandet! Also, um das Ganze legal zu umgehen (nach §54 StVZO): Montiere orangefarbene Seitenblinker... 

[Beispiele] ... und klemme die vorderen Blinker für den TÜV ab! MrG, RF  Es geht nichts über Rohrstoßstangen! |