Parkleuchten ersetzen Standlicht?


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Alubrille



Profischrauber
869 Beiträge

Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 11.06.2020 11:21


Hallo,

ich habe die seitlichen Lampen montiert, die vorne weiß und hinten rot leuchten und mit dem Standlicht parallel geschaltet. D.h., sie leuchten beidseitig immer, wenn das Licht an ist (Stand-, Abblend und Fernlicht). Das ist sehr praktisch, weil ich jetzt (auch ohne modernen Piepser) nie wieder vergesse, dass Licht auszuschalten. Ich kenne natürlich den Links-Rechts-Schalter für diese Lampen, wollte aber die Leuchten bewusst als chices „Standlicht“ nutzen, zumal demnächst die eckigen Blink-Standlichter durch die runden „Nurblinker“ ersetzt werden.

Daher nun die Frage nach der StVZO-gerechten Nutzung dieser Leuchten: Ersetzen die Leuchten ggf. das vordere Standlicht und müsste (wenn ja) nicht auch das Rücklicht in der oberen Schalterstellung „Standlicht“ ausgeschaltet bleiben? Ein Beitrag hier im Forum hat Ersteres bereits unter dem Hinweis des kürzer als 4m langen Fahrzeugs bejaht, ich finde aber nichts dazu in der StVZO.

Diese Informationen habe ich gefunden und bekomme doch kein komplettes Bild zusammen:

Wiki sagt:

„Einbauvorschriften (für Standlicht) sind für Deutschland in § 51 StVZO geregelt. Die vereinfachte Beschreibung der Einbaugrenzen sieht so aus:

- vertikal: Unterkante min. 35 cm von unten, Oberkante max. 150 cm von unten

- horizontal: Außenkante max. 40 cm Abstand von der äußersten Fahrzeugkante; min. 60 cm Leuchtenabstand zueinander.“

Diese 60 cm habe ich in der StVZO allerdings nicht entdeckt. 

Dort steht: 

§ 17 Beleuchtung: „(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.“ 

Frage: Benötigt man dann noch ein Standlicht, wenn beidseitig das Parklicht leuchtet? 

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze sagt in Abschnitt (5):

Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für Parkleuchten.

!

In der StVZO habe ich noch gefunden, daß 

- nach § 51a Seitliche Kenntlichmachung und § 51b Umrissleuchten immer gelb sind. 

...betrifft also nicht die weiß-roten Leuchtkörper.

Wer weiß mehr?

Grüße,

Alex


RenaultFASA



Profischrauber
1561 Beiträge

RE: Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 11.06.2020 13:09


Salü!

Die seitlichen rot-weißen Begrenzungsleuchten dürfen mit dem Abblendlicht betrieben werden, sofern das normale Standlicht im Scheinwerfer installiert ist. Die Anbringungshöhe ist auf 150 cm über der Fahrbahn limitiert. Das schafft wohl jeder Kotflügel unseres R4!

MrG, RF


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R4F6 Alpine



Profischrauber
2055 Beiträge

RE: Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 11.06.2020 13:45


Wahrscheinlich wirst Du dafür kein Ticket bekommen, aber als zusätzliche Begrenzungsleuchte sind die Parkleuchten nicht zulässig, als alleinige schon gar nicht.

Siehe hier Seite 12, die Winkel der geometrischen Sichtbarkeit.


R4-Eule



R4-Fahrer
71 Beiträge

RE: Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 12.06.2020 09:33


Moin Alex,

was in den Rechtsgrundlagen steht, kann ich dir leider nicht sagen. Ich kann aber berichten, dass an meinem Baujahr 70, deutsche Ausführung (also mit runden, orangenen Blinkern, Parkleuchten noch serienmäßig, Standlicht im Scheinwerfer) es genau so geschaltet war, wie du es jetzt vor hast. Ein Vorbesitzer musste wohl mal die Scheinwerfer wechseln und hat Töpfe ohne Standlicht verbaut. Statt dessen hat er die Parkleuchten zum Standlicht gemacht. Mindestens einmal 2016 hat er damit in Baden Tüv bekommen. Möglicherweise ist meiner so auch schon in 2014 ein Olttimer geworden.

Grüße, Olaf


R4_GuGl



Schrauber
113 Beiträge

RE: Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 27.03.2021 15:08


Ich möchte dieses Thema an dieser Stelle noch einmal nach oben holen.
Kann ich die seitlich an den Kotflügeln angebrachten Parklichter (rot/weiß) aus rechtlicher Sicht als Standlicht nutzen, wenn ich sie zusätzlich zur eigentlichen Parklichtfunktion gleichzeitig einschalten kann?
Nach dem aus der StVZO hervorgehenden Voraussetzungen (minimale/maximale Anbringung, Abstand, ...), müsste das doch eigentlich erlaubt sein, oder mache ich da einen Denkfehler.
Mir geht es nicht darum, diese Parkleuchten während der Fahrt mit einschalten zu können o.ä.! Lediglich Nutzung als Standlicht.


R4_GuGl



Schrauber
113 Beiträge

RE: Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 27.03.2021 17:24


Ja genau, beide Parkleuchten zusammen sozusagen als Parkleuchte einsetzen und dafür keine Löcher in meine Reflektoren bohren müssen, Biluxfassungen integriertem Standlicht (hab nur davon gehört das es soetwas gibt, aber noch nicht selber gesehen) suchen , ... 
Gerade bei einer Erstabnahme könnte der Prüfer doch ggf. eher auf das entsprechende vorhandensein solcher Einrichtungen achten.


R4_GuGl



Schrauber
113 Beiträge

RE: Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 27.03.2021 21:30


"Aber das irreführenderweise sogenannte Standlicht ist auch während der Fahrt eingeschaltet. Die Idee ist u.a., dass bei einem defekten Scheinwerfer anhand des dann hoffentlich immer noch funktionierenden Standlichts erkennbar ist, dass es sich um ein zweispuriges Fahrzeig handelt, was einem da entgegen kommt."

Danke für diese Info!
Das habe ich bei meinen Recherchen nicht wirklich gelesen, so dass mir dieser Fakt nicht klar war.


RenaultFASA



Profischrauber
1561 Beiträge

RE: Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 27.03.2021 23:37


Parkleuchten / Begrenzungsleuchten ersetzen kein Standlicht!!!

R4 mit runden Standlicht/Blinker: Normale franz. Scheinwerfer, runde weiße Standlichter unten und orangefarbene Blinker an den Kotflügeln => StVZo OK!

R4 mit runden Standlicht/Blinker: Normale franz. Scheinwerfer, runde orangefarbene Blinker unten und rot/weiße Parkleuchten/Begrenzungsleuchten an den Kotflügeln => StVZo unzulässig!


Es geht nichts über Rohrstoßstangen!

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Alubrille



Profischrauber
869 Beiträge

RE: Parkleuchten ersetzen Standlicht?, 28.03.2021 11:27


Oha - die Deutungshoheit holt wieder die Ausrufezeichen heraus.