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dregheinz

R4-Novize 7 Beiträge
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H Gutachten gem.§23 , 07.07.2021 09:50
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Hallo an alle, wer hat Erfahrungen gesammelt mit H-Begutachtungen gem. § 23 StVZO? Mein 90-er R 1128 hat diverse "Kampfnarben" ( wie in Frankreich ) und eine Originalpatina am Lack. Dafür ist er ohne jede Reparaturschweißnaht, rostfrei und hat 54 tkm ( war bis vor zwei Jahren in Spanien und hat neuen TÜV ohne Mängel in NRW bekommen). Der TÜV-Südwest lehnte deshalb ein positives Gutachten ab und schickte mich weg. Zudem müsste ich Rückfahrscheinwerfer nachrüsten, obwohl der Wagen in Spanien (gebaut in Frankreich) ohne diese ausgeliefert wurde. Das Nebelrücklicht wurde nachgerüstet, als er vor zwei Jahren in die BRD kam. Hat jemand Erfahrungen mit dem TÜV Rheinland? Hier in Stuttgart sind Autos mit Verbrennermotoren ja ohnehin verpöhnt (Land der "Radfahrer)". Da ich leider mitten in der Umweltzone wohne, benötige ich ein H-Kennzeichen. Dagegen besichtigte ich in München diverse R4, die in Mazedonien zusammengeschweißt und überlackiert wurden (Frontkotflügel draufgescheißt und sehr grobschlächtig verspachtelt anstelle der Verschraubungen) , die eine H-Zulassung gem §23 bekamen. Seid gegrüßt aus Stuttgart! |
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pleinair67

R4-Novize 30 Beiträge
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RE: H Gutachten gem.§23 , 07.07.2021 12:24
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Hallo Heinz, habe bisher alle §23 Gutachten ( 2 stck) vom GTI bzw. Dekra machen lassen; da war original patina sogar wertsteigernd! Wohne allerdings in NRW. Tipp: Finger weg vom TÜV oder in ein anderes Bundesland fahren. Gruß Dirk |
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emers


R4-Fahrer 77 Beiträge
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RE: H Gutachten gem.§23 , 07.07.2021 12:54
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Servus Heinz, bei meinem GTL 04.87. aus Slowenien gab es keinerlei Probleme beim H § 23. Er wurde in einer Renault Werkstatt gemacht, was sich IMMER positiv auf das Gutachten auswirkt. Der Prüfer kann sich dann darauf verlassen, dass die Werkstatt einen eventuellen Mangel zuverlässig behebt. Hab das Glück eine Werkstatt in Bayern zu haben, in der der Meister damals auf R4 gelernt hatte. Viel Erfolg, Peter |
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boxerpauli


Profischrauber 971 Beiträge
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RE: H Gutachten gem.§23 , 08.07.2021 15:47
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Wohne ca. 50km östlich München und habe jetzt den vierten R4 ohne jedes Problem mit §23 bekommen. Einer ist sogar in RAL "verkehrsblau" lackiert, hat ein weißes Dach und selbstgenähte Sitze und Türverkleidungen mit nicht originalem Stoff. Und wer macht´s?: Der TÜV Süd. In unerer örtlichen Prüfstelle sind die Leute absolut kompetent, freundlich und dennoch genau. Die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Renault Betrieb, wo der 80-jährige Senior-Chef noch äußerst geschickt an Oldtimern schraubt, ist vorbildlich. Gruß Paul |
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bobbycar1978


Profischrauber 747 Beiträge
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RE: H Gutachten gem.§23 , 08.07.2021 16:40
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Hallo . Ich wohne in dem wunderschönen Saarland. Ihr wisst schon das sind die Franzosen die so schlecht deutsch sprechen..... Ich habe einen Motor revidiert . Dabei bin ich auf die Idee gekommen diesen blau zu lackieren. Der erste Tüv Prüfer den ich gefragt habe hat gesagt : Das geht auf keinen Fall das wäre Ermessenssache. Der zweite Prüfer meinte : Ich brauche die RAL Nummer . Zugesendet. Alles OK. Der Motor darf in den üblichen / Zeitgenösischen Farben lackiert werden. Also so wie das Auto auch. Ein effekt Lack z.B. wäre nicht zulässig. Was ich damit sagen möchte ...............nicht alle Kittelträger sind so wie ihr Ruf. Sucht euch einen mit dem Ihr auskommt und sprecht eure Vorhaben vorher ab. @ Paul : Was für eine RAL ist das ? Gruß an die Freunde des guten Autogeschmacks |
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boxerpauli


Profischrauber 971 Beiträge
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RE: H Gutachten gem.§23 , 08.07.2021 18:33
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Ist RAL 5017 und entspricht tatsächlich dem blau von Verkehrsschildern z.B. auf der Autobahn oder auch bei Pfeilen, die eine vorgeschriebene Fahrtrichtung anzeigen. Es gibt Leute, die so einen Farbton als aggressiv, auffällig oder auch schlicht unangemessen bezeichnen. Ich lebe in Oberbayern, wo der Himmel blau ist und die Wolken weiß sind, was soll´s . Ich wollte auch nicht originalgetreu restaurieren sondern etwas auf die Beine stellen, das zu mir passt. Der Prüfer meinte nur, dass in den 70ern sowieso jeder seinen R4 so angepinselt hat, wie er es gut fand. Bodenständig und realitätsnah... |
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Der Frosch


R4-Fahrer 84 Beiträge
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RE: H Gutachten gem.§23 , 08.07.2021 21:38
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Mal anders herum gedacht: Warum rüstest Du keinen Kat nach und sparst Dir dieses- und möglicherweise jedes Mal die Diskussionen, ob die Bonbondose in der Ablage auch wirklich zeitgenössisch ist (Satire!!)?? Und nebenbei tust Du noch was für die Umwelt... Nur mal so als Gedanke. |
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bobbycar1978


Profischrauber 747 Beiträge
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RE: H Gutachten gem.§23 , 08.07.2021 22:48
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Der Motorlack hat die RAL 5002. Dieses Blau war das einzige das ich als hitzebeständig gefunden habe. RAL 5017 isen schönes blau ! In Kombination mit einem Weißen Dach, kann ich mir das gut vorstellen.. Gruß an die Freunde des guten Autogeschmacks |
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RenaultFASA


Profischrauber 1561 Beiträge
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RE: H Gutachten gem.§23 , 10.07.2021 08:32
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Salü! Meine Dauphine (RAL 5010), mein R16 (RAL 2004) und Estafette (RAL 5010 und 5012) sind alle H-Zulassungsfähig. Selbst mein R4 in der Farbe "Fiat grün 361"... Das Wort "Original-Patina" ist recht dehnbar. Hatte diese Woche eine Diskussion über Patina mit einem Prüfer gehabt... es ging um sein Fahrzeug ! Letztendlich hat er es eingesehen ! Rückfahrscheinwerfer müssen nachgerüstet werden. Ebenso die Nebelschlußleuchte! Man sollte sich aber schon vorher darüber informieren bevor man ein Auto importiert ! (nur Beispiele:) Alte Fahrzeuge aus Frankreich haben keine FIN eingeschlagen, Kopfstützen fehlen, keine Warnblinkanlage, weiße Fahrtrichtungsanzeiger, kein Standlicht im Hauptscheinwerfer etc. Und ansonsten habe ich noch nie Probleme bei der Erstellung eines H-Begutachtung für andere Personen gehabt... MrG, RF  Es geht nichts über Rohrstoßstangen!
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