Twingodach einbau und weiteres vom Twingo


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De Help Man



R4-Novize
45 Beiträge

Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 08.01.2024 20:45


Nach längerer Auszeit hier, ein Hallo. Hab in der Suche keine 100%ige Antwort gefunden.

Ich hab mir gerade einen 2005erTwingo gekauft um das Faltdach in meinen, noch in der Restauration befindlichen, R4 einzubauen. Der R4 ist eigentlich ein (87iger??)Savanne,wird aber ein 82iger GTL (o.ä.),,was vlt. relevant bzgl. Eintragung und H-Kennzeichen ist. Aber H muss net sein. 

Nun zu meinen Fragen: 1. Was gibts mittlerweile an Erkenntnissen/Neues bzgl. Erlangung,oder sogar Verlust von H-kennzeichen nach Einbau von Faltdach. Habe es aber eigentlich net unbedingt vor,es eintragen zu lassen,weil sowohl im Twingo,-wie im R4 Brief, PKW geschlossen steht. Also kein Hinweis auf ein Faltdach. Und warum freiwillig schlafende Hunde wecken.......

2. Hat vlt. schonmal jemand das kpl. Dach vom Twingo, versucht auf de R4 zu pflanzen,anstatt nur das Faltdach alleine. Anpassung ist ja auf jeden Fall fällig,egal wie man es macht. Wäre nur,was eben einfacher und auf Dauer sicherer ist.

3.Falls das(was ich annehme) net geht,die Frage zum Plastikhimmel: Habe nix detailiertes gefunden wo,wie, der im Bereich des Faltdaches befestigt wird.

4.Es wurde zwar schonmal von jemand angefragt,aber nicht beantwortet:  Kann der Windabweiser(Spoiler) vorne am Faltdach demontiert/weg gelassen werden. Was ist es für ein Aufwand. Wird das Faltdach dann zur Dusche,wenns regnet.  Mit dem Ding ist mir das Dach zu "auffällig",bzw. aufdringlich.(Geschmacksache)

5. Hat jemand nen Plan,was vom Twingo noch alles,evtl. auch mit kleineren anpassungen, am R4 benutzt werden kann. Ich meine die Vordersitze,könnten passen.

Bitte nicht guck doch selber usw. Ich hab den Twingo noch net bei mir,aber will mich eben schonmal schlau machen,ob ich mich Ärgern,oder freuen soll über die 200€ investition.


Alubrille



Profischrauber
869 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 09.01.2024 08:46


Hallo,

den Twingo 1 gab es lt. Wiki von Okt. 1993 bis Feb. 2003 mit Faltdach. Nach meiner Kenntnis darf vom Bj. des Empfängers ausgehend 10 Jahre "in die Zukunft" und beliebig weit in die Vergangenheit geräubert werden. D.h. R4 von Okt. 1983 aufwärts dürften ein H-würdiges Faltdach bekommen.

Den Spoiler hätte ich gerne weggelassen, aber nun sind die 4 Spoilerlöcher schon im Dach. 

Grüße, Alex 

:edit nach Tippfehler:199"7", richtig ist 199"3".




Geändert von Alubrille am 9.Jan.2024 16:37
ziegwolf


Schrauber
190 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 09.01.2024 10:27


Hallo,
ich hab‘ vor Jahren mal Twingositze in einen R4 (war ein F6, aber das ist ja bei allen R4 gleich)  gebaut, man sitzt sehr gut drin, aber es ist schon etwas Aufwand!
Hab‘ dazu mir selber Konsolen geschweißt, da die Schienern der Twingositze nicht auf einer Ebene liegen, so wie es bei den original R4-Sitzen der Fall ist!

Gruß ziegwolf


RenaultFASA



Profischrauber
1561 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 09.01.2024 11:17


Salü!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Laut Wiki gab es das Faltdach bereits ab Oktober 1993!

MrG, RF


Es geht nichts über Rohrstoßstangen!

 HomePage   http://www.roc-viersen.de
Wolen



Profischrauber
1226 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 09.01.2024 12:14


Hallo allerseits!

Ich denke ja immer noch, dass unter einem zeitgenössischen Umbau eigentlich ein Umbau zu verstehen ist, der zu dieser Zeit zumindest hin und wieder auch wirklich gemacht worden ist. Und ich glaube nicht, dass beispielsweise im Jahr 1995 irgendjemand auf die Idee gekommen wäre, in einen R4 ein Twingo-Faltdach einzubauen. Den da maximal zwei Jahre alten Twingo gab es auf Schrottplätzen fast gar nicht (höchstens als Unfallschaden). Und ein neues Twingo-Dach vom Renault-Händler zu kaufen und in einen R4, der überwiegend als billiges Auto für ein paar Jahre angesehen wurde, einzubauen - das hätte wohl kaum jemand gemacht. Aber in der Praxis kommt es natürlich darauf an, wie das die Sachverständigen fürs H-Gutachten handhaben. Wie sehen denn da die Erfahrungen aus, wer ist schon mit der 10-Jahres-Argumentation durchgekommen?

Viele Grüße
Wolfgang


-cono-



Profischrauber
906 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 09.01.2024 13:01


Moin Wolfgang,

der Umbau muss 10 Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen sein, nicht üblich. So ist die Regel, die der Tüv Nord meiner Erfahrung nach, auch so umsetzt.

Lieben Gruß
Jan


WinfriedB


Profischrauber
1319 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 09.01.2024 14:09


Feste Regeln gibt es da nicht, aber ich habe mehrfach gelesen, daß  nur Umbauten akzeptiert werden, die in den ersten 10 Jahren auch üblich waren. H bedeutet schließlich "historisch" und was es damals nicht gab bzw. nicht gemacht wurde, ist nun mal nicht "historisch". In jedem Fall sollte man das mit der zuständigen Prüfstelle vorher abklären - wenn man überhaupt ein H-Kennzeichen haben will. Bei euren schönen Autos mit relativ kleinen Motoren bringt das nur etwas, wenn man in Umweltzonen einfahren will. 


r4cabrio



Profischrauber
569 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 09.01.2024 16:27


Hallo zusammen, bei unserem 89er GTL hat das Dach keine Rolle gespielt. Eingetragen ist es nicht und das H-Gutachten wurde anstandslos erstellt. 
Aber die Vorschriften werden immer mal wieder angepasst und verändert, daher ist eine Klärung vorher sicherlich sinnvoll.

Die Verkleidung des Daches ist mit den Twingo-Teilen erfolgt.

Viel Spaß beim Einbau und mit dem Wägelchen, viele Grüße von Ansgar 


-cono-



Profischrauber
906 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 10.01.2024 08:23




WinfriedB:

Feste Regeln gibt es da nicht, aber ich habe mehrfach gelesen, daß  nur Umbauten akzeptiert werden, die in den ersten 10 Jahren auch üblich waren. H bedeutet schließlich "historisch" und was es damals nicht gab bzw. nicht gemacht wurde, ist nun mal nicht "historisch". [...]


Moin Winfried,

es gibt sehr wohl feste Regeln. Hier der Auszug aus dem Anforderungskatalog für die Abnahme nach §23 StVZO, Seite 4.

www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/oldtimer/oldtimer-anforderungskatalog-23-stvzo-2022.pdf

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der
ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder ge-
gebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind
oder hätten erfolgen können, sowie Ände-
rungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind
zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen,
die nachweislich vor mindestens 30 Jahren
durgeführt wurden, sind auch zulässig."

Schönen Gruß
Jan


WinfriedB


Profischrauber
1319 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 10.01.2024 09:22


Der TÜV-Süd ist eine Privatfirma und die von ihm aufgestellten Regeln gelten dann auch nur für diese und sind für den Rest der Welt nicht verbindlich. Ein H-Gutachten kann auch von anderen Gutachtern erstellt werden. Beim markenfremden Oldie hat das die GTÜ gemacht, die haben m.W. keinen Anforderungskatalog entwickelt. Zudem gibt es auch etliche "freie" Kfz-Gutachter, die keiner der Prüforganisationen angehören, aber ebenfalls H-Gutachten erstellen können.

Allgemein verbindlich sind nur die gesetzlichen Regelungen und sonstigen amtlichen Vorschriften. 


De Help Man



R4-Novize
45 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 10.01.2024 11:23


Danke erstmal für etliche Infos. Aber es ging mir eher nicht um Vorgaben die zum Erlangen eines H-Kennzeichens für ALLE Prüforganistionen übrigens gleich sind(keine eigene Regel vom TÜV,sondern politisch mit absprache des TÜVs festgelegte Kriterien).

Aber wenn  man sieht,was da mit H-Kennzeichen so rumfährt,wird diese Vorgabe oft grosszügig ausgelegt. Soweit ist/war mir das schon bekannt(hab leider in über 30 Jahren mit Restos(fiats) einige seltsame Begebenheiten gehabt) 

Es wäre interessant zu lesen,ob vlt. schonmal jemand das Dach eintragen wollte und de Tüver meinte es muss net extra eingetragen werden, oder er zumindest Null Wert drauf gelegt hat,wanns eingebaut wurde(Ist ja im Twingo auch net extra in den Papieren vermerkt. Gilt weiterhin als PKW geschlossen).

Auch gings eher drum,ob schon jemand nen Twingo,oder vlt. auch irgend ein anderes Modell ausgeschlachtet hat und einiges davon (vlt. mit anpassung) im R4 verwendet hat.

Kann ja sein,wie zb. beim Fiat500,wo zb. die Hintere Bremse,noch vom 1. Retro 500er genommen werden kann,was die Versorgung und Teilekosten erheblich verbessert. Wäre  ja schon ein Unterschied, wenn man Teile über Ebay "nachgeschmissen" bekommt,oder auf de Franzose,etc. für teures Gekd auf minderwertige Teile zugreifen muss. Aber de Twingo steht jetzt doch schon bei mir und dann werde/kann ich selbst mal durchchecken,ob und was man ausser dem Faltdach noch verwenden kann. 

Ich werde dann auch meine Erkenntnisse gerne im  Forum weitergeben.

Wenn also keiner mehr etwas ganz Neues,aktuelles zu meinen Fragen hat,dann hat sich dieser Beitrag/Thema soweit erledigt. 

Gruss


WinfriedB


Profischrauber
1319 Beiträge

RE: Twingodach einbau und weiteres vom Twingo , 10.01.2024 11:57


Richtig, die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen sind für alle Prüforganisationen gleich. Das heißt aber nicht, daß die vom TÜV-Süd aufgestellten Prüfkriterien für alle verbindlich sind. 

Alles, was ich dazu auf die Schnelle finden konnte, ist die Richtlinie zu 23STVZO, wobei mir nicht bekannt ist, ob diese noch aktuell ist (scheint aber so, da nichts aktuelleres zu finden ist). 

Auch bei den markenfremden Oldies gibt es so einiges, was m.E. nie ein H-Kennzeichen bekommen dürfte, das geht bis zu Komplettumbauten der Front usw. 

Die o.g. Richtlinie gibt dem jeweiligen Prüfer/der jeweiligen Prüforganisation immer noch genug Spielraum - nach oben und nach unten, und der TÜV-Süd hat da wohl noch einiges erweitert, ohne daß das dann "politisch festgelegte Kriterien" sind. Sieht man es so, daß durch das Twingo-Dach das Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wurde, dann gehts eben durch. 



 HomePage   Richtlinie zu 23 STVZO