Hallo Paul, mit H-Gutachten ist der Umbau nach den Richtlinien TÜV Süd nicht eintragungsfähig. Ohne H-Gutachten eigentlich kein Problem, sofern das Basisfahrzeug ein GTL, F4 oder F6 ist. Nun ist es aber so, daß die Richtlinien und technischen Fragen (Bremse, Fahrwerk) in der Praxis kein Stück Scheißhauspapier wert sind. Es geht rein nach Lust, Laune und Morgenschiß des Prüfers, wobei die Anzahl der Prüfer, die überhaupt noch irgendwas eintragen wollen, aufgrund zunehmender Kontrollmechanismen drastisch geschrumpft ist. Wohingegen Auflagen, mit denen sie sich Prüfer absichern wollen, drastisch gestiegen sind. Daraus ist auch ein Geschäftsmodell geworden, für nicht erbrachte Leistungen kräftig abzukassieren, also Leistungsprüfstands- und Geräuschmessungen, von denen man aber wundersamer Weise kein Protokoll bekommt Ich kenn zwei Adressen, wo man noch solche Eintragungen bekommt, die sind aber sehr weit vom bayrischen entfernt zumindest eine setzt auch einen wirklich guten Zustand von Fahrzeug und Umbau voraus. Und den haben die verbastelten Kisten bei Lichte besehen eher nicht. Wie kann nun Dein Bekannter vorgehen? A) 688er Plakette auf den Block nageln und gut is. Im Fall einer Vollabnahme nicht selbst zum TÜV gehen, sondern über eine kleine freie Werkstatt mit gutem Prüfer laufen lassen. B) Bei der GTÜ anfragen, wo ihr nächster Klassik Spezialist ist. Die dürfen intern eher mit H eintragen, als der TÜV. Kann aber passieren, daß hier viele Bedenken und Preise jenseits gut und Böse genannt werden. C) Macht eine Werkstatt aus, die auf Klassiker-Tuning spezialisiert ist. Da gibt‘s im bayrischen nicht wenige, Stichwort Bergrennen, und die haben ihre Prüfer. Mich haben acht persönliche Gespräche bewaffnet mit Kenntnis der gesamten Gesetzeslage, der diversen TÜV Richlinien (die von den TÜV Prüfern mit Gesetzen verwechselt werden), und sämtlichen technischen Unterlagen, bei verschiedenen Prüforganisationen keinen Schritt weitergebracht. Es lief letztendlich über Werkstattkontakte. Übrigens kann im schlimmsten Fall, es kommt selten vor, ein Gutachten in der Grauzone vom Landratsamt nicht eingetragen werden oder bei einen Folge HU Termin nicht anerkannt werden, sprich Stilllegung. |