Zulassung französischen R4
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Martin
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Zulassung französischen R4, 1.Mar.2003 21:34
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Hallo,
ich kann einen luxemburger bzw. französischen R4 aus 1963 kaufen. Leider habe ich keinen Schimmer wie es mit einem deutschen Brief, der Zulassung und dem TÜV aussieht. Wer hat ne kurze Info für mich.
Danke.
Martin |
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brian
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RE: Zulassung französischen R4, 6.Mar.2003 20:50
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Hallo Martin, frag doch einfach mal bei deiner Zulassungsstelle nach, die geben kompetente Auskunft. In Flensburg muss angefragt werden, ob dieser Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist oder schonmal in D zugelassen war, Zur TÜV-Abnahme nimmst du am besten einen Brief eines identischen Modells mit, das ist am einfachsten wegen der technischen Daten, die der TÜV-Ingenieur ja irgendwoher nehmen und eintragen muss, die Zulassungsstelle gibt einen Blankobrief mit (bzw der wird wahrscheinlich direkt an die untersuchende TÜV-Stelle gesendet, du als unbekannte Nummer bekommst den Blankobrief wahrscheinlich nicht von der Zulassungsstelle ausgehändigt.) Achte auf folgendes: richtige Reifen und Felgen (ungelochte Felgen sollten es sein, die gelochten könnten vom R5 stammen und eine andere Einpresstiefe haben), alle Leuchten und Lampen mit Schlangenlinien-Emplem oder E-im-Kreis- Zeichen, Blinker vorne müssen gelb sein, evt. bei weißem Glas eine gelbe Birne montieren (ach Sche..., die gibt´s bestimmt nicht in 6-Volt Ausführung) falls Rückleuchten verblasst austauschen oder nachfärben, sonst keine Chance, alle Scheiben mit E-Zeichen bzw gekennzeichnet als Sicherheitsglas und Schlangenlinie, keine ausländische Anhängerkupplung montiert, kriegst du hier niemals eingetragen, Türschlösser und Zündschloss müssen funktionieren, wird bei so einer Untersuchung eher mal geprüft als bei der normalen HU, Lass dir nix einreden: 1.) ein 63 Modell braucht KEINE Abgas-plakette (aber die CO-wert Bestimmung wird gemacht. Vorher bei werkstatt CO-Wert prüfen und einstellen lassen) 2.) der Wagen braucht KEINE Sicherheitsgurte. Baue keine ein für die Abnahme. Später kannste ja welche reinmachen für deine eigene sicherheit (falls Befestigungspunkte vorhanden). Warum? auch gurte müssen eine zulassung haben, wenn falsche eingebaut sind schickt dich der Prüfer wieder weg.
was hab´ich noch vergessen? Gesamtzustand sollte innen und aussen und im Motorraum gut aussehen, das stimmt den Prüfer freundlicher. Vorher mal auf den Bremsenprüfstand fahren, damit beim TÜV keine böse Überraschung auftritt
Und wenn alles überstanden ist, besuch mich mal und zeig mir das Sahnestückchen.
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Martin
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RE: Zulassung französischen R4, 8.Mar.2003 14:30
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Hallo Brian,
vielen Dank für Deine umfangreichen Infos. Morgen Sonntag fahre ich mal nach Luxemburg, um mir das 63-iger Schätzchen anzuschauen. Die Photos waren vielversprechend. Den Luxemburger Brief habe ich schon in Kopie. Ein befreundeter VW Händler wird mir bei der Anmeldung hier behiflich sein. Im Grunde hat er alles bestätigt, was Du dargestellt hast. Allerdings weißt keiner so genau Bescheid, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll (obwohl die Grenzen weggefallen sind) oder vom Finanzamt wg. Einfuhrumsatzsteuer (Lach, ich bin Steuerberater und finde dazu nichts!) bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Ich danke Dir auch für die Tips wg. der Anschau des Wagens. Ich melde mich, wenn ich ihn gesehen habe. Solltest Du also noch Infos haben über die Sache mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung melde Dich.
Martin |
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