Das neue Forum des R4-Club findet Ihr unter www.R4-Blog.de



Das ist das alte Forum des Renault 4 Club Viersen 1985 e.V.


R4 aus Frankreich holen


Name Nachricht
Jan


R4 aus Frankreich holen, 03 Aug. 2005 13:12


Was gibt es denn zu beachten, wenn ich einen R4 nach Deutschland hole, brauche ich spezielle Kennzeichen, Formulare oder sonstiges ?

Gruß Jan
N@tman


Moderator
81 Beiträge

RE: R4 aus Frankreich holen, 03 Aug. 2005 16:01


Hallo Jan!

Zu diesem Thema folgendes.

R4 aus F importieren und hier zugelassen?
(Quelle von Ingo und Frank)

- Weisse Blinker mit orangen Birnen sind
heute kein Problem
- bei runden Blinkern muß das Standlicht in
den Scheinwerefer
- Gelbe Scheiwerferbirnen führen zum
erlöschen der Betriebserlaubnis
- Zulassung ist mit den französischen
Papieren (incl. Kaufvertrag) und einer
Vollabnahme beim TÜV kein Problem.
- bei einem R4, der älter als 30 Jahre ist,
sind gelbe Scheinwerfer kein Problem beim
Tüv

Trotzdem ist Vorsicht geboten! Nicht alles was der TÜV-Prüfer nicht beanstandet ist damit automatisch ok und zulässig. Wenn sich im Falle eines Unfalles herausstellt, daß das Auto keine ABE hatte oder techn. Mängel aufweis, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Gruß Lucas
Webmaster
renault4.de
rodeo-freunde.de
Johannes Hähner


RE: R4 aus Frankreich holen, 03 Aug. 2005 21:17


Hallo Jan,

laut "OldtimerPraxis" ist die Überführung aus dem EU-Ausland über den "kleinen Dienstweg" in Gestalt des deutschen "Roten Kennzeichens" oder der deutschen Kurzzeitzulassung möglich. Damit im Ausland rumzufahren, ist zwar nicht hundertprozentig im Sinne der StVZO, wird aber in der Mehrzahl der westeuropäischen Länder toleriert.

Für die Zulassung braucht man das "certificat d´immatriculation" ("carte grise", Achtung:auf rosa Papier gedruckt!

Viel Erfolg wünscht

Johannes
Jan


RE: R4 aus Frankreich holen, 03 Aug. 2005 21:55


hm...danke erstmal

sieht aber so aus, als ob ich irgendeinen Trailer brauche, weil die Bremsen schlecht sind, und irgendwas ist mit dem Fahrersitz.
Wäre ja schade, einen Unfall zu riskieren .., aber dieses Google-übersetze macht einen auch nicht grad schlauer.
Ich hab ein Auto, was eine Anhängelast von 1300 kg zieht, also müsste sich ja ein Trailer finden lassen, der max 600 kg wiegt. Das mit dem rosa Papier hab ich auch schon mal irgendwo gelesen.
Sagt mal, der Herr Kaum vermietet doch Anhänger , das wäre es natürlich, dann könnte er bei der Rückgabe gleich mal gucken, was alles so für die Vollabnahme zu machen wäre.

Und, was mir grad noch so einfällt, es soll nicht mehr gestattet sein, ein unangemeldetes Auto mit einem angemeldeten abzuschleppen. Stimmt das ?

Gruß Jan