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Elotrader

Siedler 2 Beiträge
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R4 und Feinstaubverordnung, 25 Feb. 2007 17:14
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Hallo zusammen,
ich habe Pech, nahe am Stadtzentrum
einer Großstadt zu wohnen. Wenn nun die angedrohte Umweltverordnung eingeführt wird, muß der R4 nur noch in der Garage bleiben? Das Fahrverbot soll auch für Anwohner gelten. Weiß
jemand Genaueres darüber? |
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N@tman

Moderator 81 Beiträge
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RE: R4 und Feinstaubverordnung, 25 Feb. 2007 18:03
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Hallo!
Der Spiegel schreibt dazu:
(Zitat SPIEGEL.DE) "Wer keine Plakette am Auto führt, darf künftig nicht mehr in die Umweltzonen fahren. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die schwerbehindert sind. Sie haben laut TÜV Hannover in ihrem Schwerbehindertenausweis den Eintrag "aG", "H" oder "Bl"." (Zitat SPIEGEL.DE Ende)
Ich werde mal beim ADAC anfragen, was eigentlich mit den Anwohner einer solche "Umweltzone" ist. Vielleicht kannst Du aber auch mal bei Deiner Stadtverwaltung nachfragen, ob Dein Stadtbezirk überhaupt in die "Umweltzone" fällt?
Schau doch mal unter der Webadresse
http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php?such_art=3
Dort bekommt man Auskunft, ob ein Wagen eine Plakette bekommt, oder nicht (was ja beim 4er der Fall sein sollte).
Ein wirklich heißes Thema für alle Besitzer von Young- und Oldtimern. Vielleicht wird ja wieder einmal der Ruf nach einem R4-Kat laut und es finden sich dieses Mal mehr Interessenten wie bei den letzten Versuchen?
Gruß Lucas
Webmaster
renault4.de
rodeo-freunde.de
Geändert von N@tman am 25.Feb.2007 18:05
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Forum des Renault 4 Club Viersen 1985 e.V. |
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Elotrader

Siedler 2 Beiträge
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RE: R4 und Feinstaubverordnung, 25 Feb. 2007 18:38
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Rechtlich ist da wohl noch einiges unklar. Als Anwohner ist man ja schon mit seinem Fahrzeug in der Umweltzone. Man fährt ja nicht hinein, und mißachtet somit auch kein Verbotschild. Nur
verlassen darf man die Umweltzone nicht. Dann muß mal sich wohl einen Abschleppwagen bestellen, um sein Fahrzeug wieder gesetzeskonform wieder nach Hause zu bekommen??? |
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heinz
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RE: R4 und Feinstaubverordnung, 26 Feb. 2007 12:29
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hallo elotrader,
genau wie du wohne ich hier in heidelberg mitten in der
so genannten umweltzone. schon seit wochen suche ich nach einem
geregelten kat für den r4. ich habe mich direkt an den vorstand
von renault deutschland gewandt. ich habe sämtlichen hersteller
und nachrüster von katalysatoren angeschrieben oder angemailt.
es gab von überall her nur absagen.
ingo heitel hat vor ein paar jahren eine handvoll r4‘s mit
einem kat nachgerüstet. aber er schrieb mir gerade dieser tage,
daß man mindestens 20 feste bestellungen braucht um die sache
wieder aufzunehmen.
hier die adresse einer initiative, die auf die drohenden fahrverbote
von young- und oldtimern aufmerksam macht.
dort gibt es auch ein reges forum. es lohnt sich mal reinzuschauen.
http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
die adresse zum adac wo es einiges zu feinstaub und fahrverboten gibt.
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Umwelt/umweltzonen_plaketten/default.asp?TL=2
im moment sieht es so aus, wenn die umweltzonen wirklich durchgesetzt werden,
also in kraft treten, bleibt der r4 in der garage, wenn es keine
ausnahmeregelungen geben wird. wir müssen da wohl etwas aktiv werden.
noch habe ich die hoffnung, daß wir auch zukünftig mit unserem
mobilen kulturgut r4 auf allen öffentlichen straßen fahren dürfen.
heinz |
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Divisa

Bürger 90 Beiträge
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RE: R4 und Feinstaubverordnung, 26 Feb. 2007 13:48
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Wie sieht es denn aus, wenn man statt eines Katalysators eine Flüssiggasanlage einbaut?
Ist man dann aus der Feinstaubproblematik raus?
H.G. |
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N@tman

Moderator 81 Beiträge
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RE: R4 und Feinstaubverordnung, 27 Feb. 2007 10:20
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Hallo H.G.!
Da fallen mir doch gleich wieder unsere niederländischen Nachbarn ein. Da gab es einige, die ihren 4er auf GAS umgebaut hatten. Frag doch mal nach?
Gruß Lucas
Webmaster
renault4.de
rodeo-freunde.de
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heinz
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RE: R4 und Feinstaubverordnung, 27 Feb. 2007 12:50
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hallo h.g.
laut adac hat man dann die gleichen probleme wie beim benzin.
hier ein zitat von der homepage des adac.
Was gilt für Gas-Fahrzeuge?
Die haben einen Ottomotor, es gelten die gleichen Regelungen wie für Benziner.
viele grüße
heinz
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falk
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RE: R4 und Feinstaubverordnung, 02 Mar. 2007 13:40
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...falsch!!
hier gilt die frage: mono- oder bivalenter antrieb! in letzterem fall erfolgt die einstufung nach dem schlechteren abgasverhalten (also benzin). für nen monovalenten betrieb müßtest du dein tankvolumen auf 15 oder 10 liter verringern (genau hab ich die zahlen nicht im kopf). bringt aber auch nix, da hierfür kein abgasgutachten vorliegt (und ne einzelabnahme wolltest du doch nicht finanzieren ;o)?)
gruß
falk (der seinen gtl auf gas durch ganz europa fährt) |
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PaNe
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RE: R4 und Feinstaubverordnung, 05 Mar. 2007 17:35
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hallo, Freunde der klapprigen Automobile,
da kam auf, daß Mr Ingo Heitel min. 2o Bestellungen braucht, und da kam mir die Frage auf, wie viel das denn eigentlich kostet.
Weiß es hier jemand zufällig?
Grüße
PaNe |
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