TÜVmann mag keine R4
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Nachricht |
pa.ne
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TÜVmann mag keine R4, 08 Jun. 2007 10:48
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ARg, ich war vorgestern mit meinem 79er R4F4 beim TÜV, und der Tüvmann bemängelt sowas von blöde sachen...
ok, daß der bremsschlauch anscheinend nicht ganzd dicht ist, verstehe ich ja.
aber dann kommt noch das:
Abblendlicht: Leuchtw.reg. Links Funktion
---> das kleine hebelchen lässt sich eben nicht mehr so gut bewegen
Gefährliche Fahreugteile: innen hinten Verkleid. fehlt
---> soweit ich weiss, hatte der R4F4 niemals hinten im innenraum irgendwelche verkleidung, oder? kann der tüv dann sowas bemängeln?
FIN/ Fabrikschild:fehlt
---> da ist ein schild drinnen, kein auto wird ja ohne schild verkauft, es ist eben noch das von 79, muss ich jetzt ein neues kaufen?? das kostet beim renaulthändler 100 euro...kann ich mir irgendwie nich leiten...dachte der r4 wär ein billiges auto :( |
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falk
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RE: TÜVmann mag keine R4, 08 Jun. 2007 11:27
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hallo,
deine einschätzung der emotionalen situation des tüv-menschen scheint absolut zuzutreffen ;o) er mag keine r4!
das mit der brems und die leuchtweitenregulierung kann ich nachvollziehen, der rest ist asche. mit nem neuen schild würde ich mal beim franzosen schauen. mir ist so, als hätte ich da was weit günstigeres gesehen oder fragst ihn einfach mal. und die innerverkleidung ist absoluter nonsens. ich fahre meinen f6 ja auch hinten mit bank und ohne verkleidung...
kopf hoch und gutes gelingen
falk |
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pa.ne
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RE: TÜVmann mag keine R4, 08 Jun. 2007 11:30
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ja also wegen dem Schild hab ich mal beim hiesigen Renaulthändler angerufen, die meinten, das müsste man bestellen und es würde 100 ücken kosten, daher hab ich den preis ja..:(
da ist ja schon ein schild drin, aber anscheinend nich ganz ausgefüllt, kann ich das nicht selbst irgendwie mit schlagzahlen und nem hammer machen?
grüße |
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Chris
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RE: TÜVmann mag keine R4, 08 Jun. 2007 21:55
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Bremsschlauch => erheblicher Mangel bis Verkehrsuntauglich! => Verweigerung der Plakette
Leuchtweitenregulierung => geringer Mangel => Zuteilung der Plakette
Gefährliche Fahrzeugteile außen/innen => geringer Mangel bis erheblicher Mangel => beim R4 uninteressant, da es ab WErk zuviele gefährliche Teile gibt!
FIN / Fabrikschild => FIN ab Oktober 1969 Pflicht! => bei Fehlen keine Zuteilung!
Typschilder/Fabrikschilder: Diese Schilder stellen im Gegensatz zur FIN keine Urkunde dar und, falls es einmal abhanden gekommen sein sollte, darf man es auch selbst nachfertigen (lassen). Dann muß man sich natürlich peinlich genau an die Angabe in den Fahrzeugpapieren halten.
Beispiele:
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pa.ne
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RE: TÜVmann mag keine R4, 09 Jun. 2007 13:41
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das auto hat ja so ein schild, auf dem die fahrzeugnummer steht, nur daß sie gewichtangaben nicht darauf eingeprägt sind. und nur für die drei gewichtsangaben 100 euro zahlen....pffffff :( |
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volker
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RE: TÜVmann mag keine R4, 09 Jun. 2007 16:31
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Vielleicht brauchst du nur einen anderen TÜVmann? Ich könnte dir hier in Unterfranken einen empfehlen, dem wäre die Gewichtsangabe sowas von egal. Da müssen nur die Bremsen und Lichter anständig funktionieren.
Vielleicht kann dir auch jemand aus deiner Gegend einen Tipp geben, wenn du sagst, wo du zuhause bist...
Gruß |
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Ingo Heitel
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Typenschilder, 10 Jun. 2007 11:28
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Hallo R4 Fans,
der R4 hatte in der Grundversion und auch als Fourgonette keine Verkleidungen im Gepäckraum.
Die Renault Typenschilder ( oval und Rautenförmig ) helfen bei der Ersatzteilbestellung. Den Tüv interessiert nur das rechteckige Deutsche Typenschild. Das lässt sich für kleines Geld bei jedem Schilderdienst ( Kennzeichenpräger ) kaufen und mit Schlagzahlen und -Buchstaben ausfüllen ( mechanische werkstätte ) und einnieten.
viel erfolg wünscht euer Ingo Heitel
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