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Nachricht |
Divisa

Bürger 90 Beiträge
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Twingo-Faltdach und H-Kennzeichen, 02 Jul. 2008 13:11
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Wenn ich einem 30 Jahre altem R4 ein Twingo-Faltdach einbauen möchte, gibt es dann nicht Probleme ein H-Kennzeichen zu bekommen? Verliere ich damit nicht die Möglichkeit das Fahrzeug als Oltimer zuzulassen? Hat jemand Erfahrung? Gruß Helmut |
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Chris Both
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RE: Twingo-Faltdach und H-Kennzeichen, 03 Jul. 2008 09:26
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Diese Frage kann Dir ein MitarbeiterIn der Prüforganisationen besser beantworten ;-)! |
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Heli82

Siedler 35 Beiträge
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RE: Twingo-Faltdach und H-Kennzeichen, 03 Jul. 2008 15:50
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Lieber Helmut!
Auch ich denke du solltst vorab hier die entsprechenden Stellen befragen. Ich habe mir ein Faltdach bei meinem R4 GTL Bj 82 eingebaut und kann dies am 8. August typisieren und eintragen lassen. Da es laut Typenschein eine Ausführung wahlweise mit Faltdach gibt, sollte diese Eintragung nur Formsache sein. Mündliche Zusage des Beamten habe ich bereits. PS: Beschriebene Vorgangsweise gilt für Österreich!
Wenn die Typisierung abgeschlossen ist melde ich mich im Forum wieder!
Liebe Grüße
Helmut aus Österreich
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Both
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RE: Twingo-Faltdach und H-Kennzeichen, 04 Jul. 2008 14:49
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Auch eine Eintragung in Deutschland ist kein Problem, da die Karosserie keine tragende Funktion hat....
Aber eins kann ich sagen: Ein H-Kennzeichen bekommt man auf jeden Fall nach 20 Jahren (nach dem Umbau) :-D! |
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