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gibt es einen kat oder ähnliches.


Name Nachricht
Cedric


gibt es einen kat oder ähnliches., 18 Jan. 2008 19:46


Hallo ich habe eine frage denn ich möchte mir einen R4 von 1986 Kaufen der total fit ist neuen unbodenschutz usw usw-.
Gibt es denn sowas wie einen Kat oder Ähnliches um die Steuer zu Senken?

wie hoch ist denn die Steuer pro CC?

vile lieben dank für eure Antwort.

Gruß Cédric
heinz


RE: gibt es einen kat oder ähnliches., 23 Jan. 2008 10:14


hallo cédric,

die steuer für den r4 beträgt im moment 25,36 € pro 100cm³.
für einen r4 gtl mit 1100 cm³ also 278 € im jahr.

eine kat für den r4 wird es meiner einschätzung nach nicht geben.
es gibt nur eine handvoll r4-fahrer in der republik die ihren r4
ernsthaft mit einem kat nachrüsten wollen. die anderen stecken den
kopf in den sand oder wohnen auf dem flachen lande wo es in der
nächsten zeit keine umweltzonen geben wird und daher der druck
zum handeln fehlt.

wenn du einen französischen klassiker fahren willst empfehle ich dir einen
citroen 2cv zu kaufen. für den gibt es einen geregelten kat mit abe.
hier zu bekommen:

http://www.franzose.de/de/AlleShops/Katalog/Auspuffanlage/ANR11086/

der r4 wird wohl nach und nach aus dem bild der großen städten
verschwinden und dann nur noch zu dem verwendet werden wofür ganz
am anfang mal gebaut wurde.
frische eier von einem dorf ins andere zu fahren, in einer gegend
in der es keine umweltzonen gibt.


viele grüße aus heidelberg

heinz
teddybehr


Siedler
1 Beiträge

RE: gibt es einen kat oder ähnliches., 07 Feb. 2008 02:44


Für den R4 GTL gibt es ab Sommer einen Euro1-Kat bei Franzose.de. Er soll angeblich ca. 800-900 Euro kosten- und es gibt keine Mindest-Anzahl von Interessenten.

Histronic.de in Berlin würde einen Euro2-Kat für uns bauen, mit Mono-Jetronic und Steuergerät. Preis ca. 2000 Euro. Mindestzahl der Interessenten 5.

Der Euro1-Kat vom Franzosen ist wohl sicher, für den Euro2-Kat von Histronic braucht der Hersteller noch genauere Angaben, am besten einen "echten" R4 GTL. Ob und wie Histronic das Problem Emmissions-Gutachten lösen kann oder ob es auch andere Wege gibt, um Euro2 zu erreichen, ist noch unklar.
Das Ganze wird erst weiterverfolgt, wenn sich mindestens 5 Interessenten melden, die dann auch definitiv den Kat kaufen (sofern der Preis im Rahmen um die 2000 Euro bleibt).
Toll wäre es, wenn sich ein R4ler aus Berlin melden würde, der evtl. mit seinem Fahrzeug zu Histronic fahren könnte, damit der Hersteller sich das Auto live ansehen kann.

Viele Grüße aus Stuttgart
Teddybehr
Stephan


RE: gibt es einen kat oder ähnliches., 08 Feb. 2008 19:32


Hallo Leutz,

Das ganze härt sich ja mal mega gut an ich währe sofort bereit die 2000€ zu bezahlen für die umrüstung wenn das echt klappen würde ich meine euro 1 ist ja auch schon super toll aber bei euro 2 muss meines wissens nach der kaltstart geregelt sein elektronisch! Da Euro 2 nur eine Abmagerung im Kaltstart ist. Bitte meldet euch Leute die 5 Leute werden wir doch wohl zusammen bekommen oder? Fangt mal an zu sparen
die Investition lohnt sich! Weis jeman dwie das System vom franzosen.de funzt? Ist das diese Lambdasonden Funktion die einafch FRischluft dazu stömen lässt oder ist da die Einspritzung auch richtig geregelt?

Mfg Stephan
heinz


RE: gibt es einen kat oder ähnliches., 09 Feb. 2008 11:01


hallo stephan,

hier ist ein link zu der seite von " der franzose " auf der erklärt wird wie der kat für den 2cv funktioniert.

http://www.franzose.de/de/AlleShops/Katalog/Auspuffanlage/ANR11037/

da die firma der franzose den kat für den r4 bei der gleichen firma fertigen läst wie den für den 2cv kann man davon ausgehen das er nach dem gleichen prinzip funktioniert.
die grüne plakette bekommst du natürlich auch.
das " feinstaubgesetz " wurde ja ende november 2007 geändert damit auch euro 1 und schlüsselnummer 77 dabei sind.

viele grüße aus heidelberg

heinz
Oliver Lenk


RE: gibt es einen kat oder ähnliches., 16 Feb. 2008 11:03


Hallo Kat-für R4-Interessierte,

auf meine Anfrage bei "der Franzose" wg. dem neuen Kat hat der Geschäftsführer folgendes zurückgeschrieben:

"Hallo Herr Lenk,

Der Kat wird für den R4 mit 1100cm kommen.
Ob wir ihn auch für die 850ccm Maschinen machen, haben wir noch nicht entschieden.

Er wird natürlich geregelt sein und die grüne Plakette bekommen.

Danke



Ansgar Olberding
Der Franzose Automobiltechnik GmbH
Osloer Str. 9
49377 Vechta
Tel.: 04441-910145
Fax: 04441-910146
Mail: info@franzose.de "

Also: DRINGENDER DENN JE RICHTE ICH AN ALLE NOCH ZÖGERNDEN DIE BITTE:

BITTE MELDET EUCH BEI HERRN OLBERDING WG. EUREM INTERESSE FÜR EINEN KAT FÜR 845-ccm-Motor-R4!

Schöne Grüße,

Oliver

Schöne Grüße
Ingo Heitel


Kein Fahrverbot für R4 GTL ‘86 - ‘89, 16 Feb. 2008 17:19


Hallo R4 Fans,
es läuft wie‘s immer läuft: zuerst große Panik und danach weicht sich das ganze immer mehr auf. Das war mit den Smog - Plaketten so, so ist es jetzt mit den Feinstaubfahrverboten. Oldtimer über 30 jahre sind inzwischen ausgenommen. In Baden - Württemberg sogar ohne H- Zulassung ( nur das Gutachten ist erforderlich ). Hier gibt es auch eine "Allgemeinverfügung .. zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten... Umweltzone..." ( auf der Homepage von Stuttgart unter Feinstaub herunterzuladen ) - Gültig bis 12 / 2009 in Stuttgart und allen Umweltzonen in Baden-Württemberg. Darin aufgeführt sind: "... PKW mit Katalysator und den Schlüsselnummern 03,04,09,11".
Die bedingt Schadstoffarmen R4 GTL der letzten Serie ab 1986 ( Spätzeit ) sind nach Schlüsselnummer 09 zugelassen. Ob mit Kat oder ohne interessiert den Amtschhimmel nicht mehr. Ich habe einen Brief der Stadt Stuttgart erhalten, der mich auf diese Ausnahme hinweist und mir das Einfahren in die Umwelzone ohne Plakette erlaubt.
Mal sehen was denen für die verbleibenden R4 von 1978 - 1986 einfällt...
in Diesem Sinne euer Ingo Heitel


 HomePage   Das R4 Buch im Internet
Wolfram


RE: Kein Fahrverbot für R4 GTL ‘86 - ‘89, 20 Feb. 2008 21:53


Liebe R4 Gemeinde,
was Ingo schreibt kann für Stuttgart zutreffen,jedoch gilt das für Berlin nicht und in München wird das auch nicht greifen.
Kontrolliert wird überigens meist an "stehenden Objekten".Da kann man sich auf regelmäßiges Briefe schreiben einstellen.
In München wid es heißen, wer ohne Plakette einfährt (ausgenommen rote Kennzeichen und evtl. Gehbehinderte)1 Punkt und 40,- Euro.
Aber bisher ist die Umweltzone in München noch nicht eingeführt.Vielleicht schaffen wir es ja dass München die vernünftigste Stadt der Republik wird...ohne Umweltzone!
Liebe Grüße, Wolfram

 HomePage   Feinstaub
roljef



Gelehrter
127 Beiträge

RE: Kein Fahrverbot für R4 GTL ‘86 - ‘89, 02 Mar. 2008 10:26


Hier die direkten Links zu den Formularen der Stadt Stuttgart (beides sind pdf-Dateien):

Allgemeinverfügung zur Ausnahme von Fahrverbot

Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung


Was wir nun noch brauchen, ist eine Werkstatt oder Prüfstelle, die Ahnung hat und ohne viel Stress und Kosten die "Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung" abstempelt.

Kennt jemand was?

Gruß
Jogi


heinz


RE: Kein Fahrverbot für R4 GTL ‘86 - ‘89, 06 Mar. 2008 08:14


hallo jogi,

die " nichtnachrüstungsbescheinigung " bekommst du recht problemlos beim nächstgelegenen tüv, der degra oder einer hu berechtigten werkstatt. die netten menschen da schauen in ihre datenbank und sehen dass es für den r4 noch keine nachrüstmöglichkeit gibt. für 10,- euro bekommst du dann die bescheinigung die 1 jahr gilt. nur nützen wird sie dir im alltag nicht viel. denn die schwäbischen beamten haben genau geregelt was für fahrten du damit machen darft.
auch wenn es immer wieder behauptet wird, eine freie fahrt in den umweltzonen von bw gibt es damit nicht.
für die nr. 2 und 3 der nachfolgend aufgeführten ausnahmen braucht man die bescheinigung. für die nr.3, die einzelfallgenehmigung werden gebühren fällig, deren höhe jede gemeinde selbst festlegen kann. so kostet in stuttgart die einzelfallgenehmigung ca. 50,- Euro und gilt für ein jahr.
du kannst mit deinem r4 mit der " nichtnachrüstungsbescheinigung " zwar medikamente ins altersheim bringen das mitten in der umweltzone liegt, aber die erbtante in ihrer villa, die ebenfalls in der umweltzone wohnt darft du mit dem r4 nicht besuchen. da bleibt der r4 am beginn der zone stehen.

nachfolgend die 3 verschiedenen ausnahmen von den fahrverboten die es in baden-württemberg gibt.

Die Ausnahme von der Plakettenpflicht kann auf drei Arten erfolgen:

1. Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der 35. BImSchV
2. Ausnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen sowie für Spezialfahrzeuge etc.
3. Ausnahmen (Einzelfallprüfung) für Fahrten zu und von bestimmten Einrichtungen, die zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen erforderlich sind.
Grundvoraussetzung für Ausnahmen ist jedoch, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder aber aus wirtschaftlichen Gründen eine Nachrüstung nicht zumutbar ist und dem Halter des Fahrzeugs für den beantragten Fahrtzweck keine auf ihn zugelassenen alternativen Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Für die Halter eines Kraftfahrzeugs kann eine Ausnahmegenehmigung ferner nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug erstmals vor dem 1. November 2007 auf ihn zugelassen wurde.

1. Ausnahmen nach der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung)

Nach der Kennzeichnungsverordnung sind von den Fahrverboten befreit:
• zwei- und dreirädrige Fahrzeuge, wie Mofas, Motorräder etc.
• Kranken-/Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
• KfZ, mit welchen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert (aG), hilflos (H) oder blind (Bl) sind und dies durch ihren Schwerbehindertenausweis nachweisen
• Oldtimer ("H" und "07" Kennzeichen)
• Mobile Geräte und Maschinen
• Arbeitsmaschinen
• land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
• Fahrzeuge, für welche Sonderrechte nach § 35 der StVO in Anspruch genommen werden können
• Fahrzeuge nicht deutscher Truppen von Nicht-Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden
• Zivile Fahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt

Eine behördliche Ausnahmegenehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

2. Allgemeinverfügung

Nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV dürfen kraft dieser allgemeinen Ausnahme-
genehmigung Kraftfahrzeuge für folgende Zwecke im gesamten Gebiet der
ausgewiesene Umweltzone ohne die erforderliche Kennzeichnung nach
Schadstoffgruppen (Plaketten grün, gelb, rot) befahren:

1.1 Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
insbesondere die Belieferung
a. des Lebensmitteleinzelhandels,
b. von Apotheken,
c. von Altenheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen,
d. von Wochen- und Sondermärkten;

1.2 Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,
insbesondere Fahrten
a. zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen
b. zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung
von Wasser-, Gas- und Elektroschäden
c. für soziale und pflegerische Hilfsdienste;

1.3 Fahrten von folgenden Fahrzeugen bzw. Fahrten für folgende Zwecke:
a. Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten
und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen, wie z.B.
– Kräne und ähnliche Fahrzeuge (soweit nicht als Arbeitsmaschinen
zugelassen),
– Schwerlasttransporter,
– Zugmaschinen von Schaustellern.
b. Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.V.m. § 23
StVZO ohne Oldtimerkennzeichen.
c. Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern
03, 04, 09 und 11.
d. Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen,
mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen
nach § 19 FZV.

Sofern Fahrzeughalter von der Allgemeinverfügung betroffen sind, wird von der Behörde kein Einzelbescheid ausgestellt. Eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung ist jedoch im Fahrzeug mitzuführen. Fahrer von Oldtimern (ohne H-Kennzeichen) müssen ein spezielles Gutachten nach der Fahrzeugzulassungsverordnung vorweisen können.

Die Ausnahmen sind bis zum 31. Dezember 2009 befristet.

Diese Regelungen gelten für alle Umweltzonen in Baden-Württemberg.

3. Einzelfallgenehmigung

Bei Vorliegen einer besonderen Härte können mit einer Einzelfallprüfung Ausnahmegenehmigungen für Fahrten zu und von bestimmten Einrichtungen erteilt werden, die zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen erforderlich sind, insbesondere für
• notwendige, regelmäßige Arztbesuche (z. B. Dialyse-Patienten),
• Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den ÖV ausweichen können,
• Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen, wie zum Beispiel:
o die Belieferung und Entsorgung von Baustellen,
o die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inklusive Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen,
• Einzelfahrten aus speziellen Anlässen.

es ist leider länger geworden, aber hoffentlich verständlich. für die leser aus anderen bundesländern vielleicht etwas langweilig, aber mal sehen was deren bürokraten so einfällt zur einführung der " umweltzone ".

tja, ohne kat bleibt er r4 in der garage bis er 30 jahre ist und dann als oldtimer gilt. dann macht er keinen feinstaub mehr und darf wieder fahren.

viele grüße

heinz


Manuel


RE: Kein Fahrverbot für R4 GTL ‘86 - ‘89, 21 Mar. 2008 16:42


hat jemand ne Ahnung wie des mit Umbauten aussieht??
Ich habe zum Bsp in meinem r4 einen alpine Motor drin, der könnte fast 30 Jahre sein!!
Kennt sich jemand mit so was aus??

Oder ist des den Amtsheinis sch...egal und es kommt nur auf die blöde Nummer an??
heinz


RE: Kein Fahrverbot für R4 GTL ‘86 - ‘89, 24 Mar. 2008 11:07


hallo manuel,

nimm doch mal ein suchmaschine deiner wahl und gebe als suchbegriff H-Kennzeichen ein.
dann findest du schnell die regelungen für 30-jahre alte fahzeuge.
darum geht es dir doch?

viele grüße

heinz
Edgar-Kat


Siedler
1 Beiträge

RE: gibt es einen kat oder ähnliches., 18 Aug. 2008 11:40




teddybehr:

Für den R4 GTL gibt es ab Sommer einen Euro1-Kat bei Franzose.de. Er soll angeblich ca. 800-900 Euro kosten- und es gibt keine Mindest-Anzahl von Interessenten.

Histronic.de in Berlin würde einen Euro2-Kat für uns bauen, mit Mono-Jetronic und Steuergerät. Preis ca. 2000 Euro. Mindestzahl der Interessenten 5.

Der Euro1-Kat vom Franzosen ist wohl sicher, für den Euro2-Kat von Histronic braucht der Hersteller noch genauere Angaben, am besten einen "echten" R4 GTL. Ob und wie Histronic das Problem Emmissions-Gutachten lösen kann oder ob es auch andere Wege gibt, um Euro2 zu erreichen, ist noch unklar.
Das Ganze wird erst weiterverfolgt, wenn sich mindestens 5 Interessenten melden, die dann auch definitiv den Kat kaufen (sofern der Preis im Rahmen um die 2000 Euro bleibt).
Toll wäre es, wenn sich ein R4ler aus Berlin melden würde, der evtl. mit seinem Fahrzeug zu Histronic fahren könnte, damit der Hersteller sich das Auto live ansehen kann.

Viele Grüße aus Stuttgart
Teddybehr




Hallo,

ich habe durch zufall diese Internetseite gefunden.
Ich kann, falls Interesse besteht, eine Kat-Nachrüstung für den R4 anbieten.
Dieser besteht aus dem Steuergerät, Kat mit Lambdaregelung, elektrischer Zündung.
Mfg
Edgar